Im Anzeigenteil der Tageszeitungen vom 6. Februar macht die Stadt Witten das Inkrafttreten einer Vorwegnahmeregelung im Umlegungsgebiet Nr. 27 - „Alte Straße / Elberfelder Straße“ öffentlich bekannt. Ab dem 8. Februar wird diese Bekanntmachung auch auf den Internetseiten der Stadt unter http://www.witten.de/Bekanntmachungen.13787.0.html nachlesbar sein.
Der Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Witten vom 16. Dezember 2009 über die Eigentums- und Besitzverhältnisse und sonstigen Rechte ist mit Ablauf des 29. Januar unanfechtbar geworden. Er tritt am Tage nach dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Bekanntmachung bewirkt, dass der bisherige Rechtszustand durch den in der Vorwegnahmeregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt wird. Ferner schließt diese Bekanntmachung die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
(jk – 05/02/10)
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