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Bekanntmachung: Stadt weist auf ungepflegte Grabstätten hin

Friedhof

In einer Öffentlichen Bekanntmachung, die am 6. Februar im Anzeigenteil der Wittener Tageszeitungen und auch auf den Internetseiten der Stadt unter http://www.witten.de/Bekanntmachungen.13787.0.html nachzulesen ist, führt die Stadt Witten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen auf, die in einem ungepflegten Zustand sind. Sie fordert die Verantwortlichen auf, die Grabstätten innerhalb von sechs Wochen in Ordnung zu bringen.Wer dem nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten ohne Entschädigung entzogen wird. Nach den Vorschriften der örtlichen Friedhofssatzung ist die Stadt Witten berechtigt, die Grabstätte abzuräumen, einzuebnen und einzusäen. Wer auf den Grabstätten errichtete Grabmale und sonstigen Aufbauten - einschließlich der Bepflanzung – sichern oder an anderer Stelle weiterverwenden möchte, hat dafür drei Monate Zeit. Nach Ablauf dieser Frist wird die Stadt darüber verfügen.

(jk – 05/02/10)

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