Anliegen A-Z: Adoption

Beschreibung

Adoption eines fremden Kindes, eines Stiefkindes oder eines verwandten Kindes

Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt Ihnen Auskunft, Beratung und Unterstützung zu allen Fragen, die Sie im Rahmen einer Adoption haben. 

Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, müssen Sie vor der Aufnahme eines Kindes die unterschiedlichsten Sichtweisen aller an diesem Prozess Beteiligter kennen lernen und akzeptieren. Im Rahmen einer Eignungsprüfung wird festgestellt, inwieweit Sie als Bewerber den spezifischen Bedürfnissen eines Adoptivkindes gerecht werden. 

Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, sind wir Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung behilflich.

Die Vermittlungsstelle begleitet den gesamten Prozess der Adoption und ist auch nach der Adoption für Sie Ansprechpartner für alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser auftreten.

Wenn Sie selbst adoptiert worden sind, können Sie ebenfalls hier alle Fragen stellen, die Sie diesbezüglich haben.

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Gebühren

Gebühren können im Rahmen der Erstellung eines Sozialberichtes bei einer Auslandsadoptionen anfallen.

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Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Sozialgesetzbuch (SBG) Teil VIII
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Frau Klotz
E-Mail:
Telefon: 02302/581-5180
zum Kontaktformular

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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de