Stadt verpflichtet sich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
Wie geht die Stadt Witten mit Datenschutz um? Die Erfahrungen haben nicht nur hier deutlich gemacht, dass richtiger Datenschutz ein höchst komplexes Thema ist, mit dem sich auch die Städte intensiv beschäftigen müssen, um daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen zu können.
In Witten ist dieser Prozess in den letzten Monaten mit Nachdruck vorangetrieben worden. Das Ergebnis liegt jetzt auf dem Tisch: Anfang Juni 2010 hat Bürgermeisterin Sonja Leidemann die vom städtischen Datenschutzbeauftragten Karsten Schürheck erarbeitete "Leitlinie zur Umsetzung des Datenschutzes bei der Stadt Witten" unterschrieben und damit verbindlich gemacht.
"Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit geben, diese Leitlinien lennen zu lernen und sich mit ihnen zu beschäftigen", sagt Sonja Leidemann. Datenschutz habe in der Ruhrstadt zukünftig einen noch höheren Stellenwert als bisher schon.
Stichwort Datenschutz
Die Bedeutung des Datenschutzes ist in den letzten Jahren stetig gestiegen: Datenverarbeitung, Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse werden immer einfacher. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung.
Interesse an personenbezogenen Informationen haben sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen. Sicherheitsbehörden möchten beispielsweise die Verbrechensbekämpfung verbessern, Finanzbehörden wollen Steuerdelikte aufdecken. Unternehmen versprechen sich höhere Effizienz, Kundenprofile sollen beim Marketing einschließlich Preisdifferenzierung helfen und Auskunfteien die Zahlungsfähigkeit der Kunden sicherstellen. Für große Teile der Bevölkerung hat der Datenschutz trotz dieser Tatsachen aber keine oder nur geringe praktische Bedeutung.
Vor allem durch die weltweite Vernetzung, insbesondere durch das Internet, nehmen die Gefahren hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten laufend zu. Der Zweck des Datenschutzes wird heute darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er oder sie durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.
1970 verabschiedete Hessen als erstes Bundesland der BRD ein Datenschutzgesetz, im Jahr 1977 folgte das Bundesdatenschutzgesetz. Landesdatenschutzgesetze waren bis 1981 für alle Bundesländer beschlossen. 1995 wurde die Europäische Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG verabschiedet. In den letzten Jahren wurde das Bundesdatenschutzgesetz immer wieder novelliert.
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