Anliegen A-Z: Urkunden

Beschreibung

Ich benötige eine Urkunde - Wo und wie kann ich sie bekommen?

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregister
  • Eheurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister.
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus den Sterberegister.

Zur internationalen Verwendung, z.B. zur Vorlage bei einer ausländischen Vertretung, erhalten Sie mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. 

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Datenschutz - Wer kann eine Urkunde bestellen?

Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach dem geltenden Personenstandsrecht kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines/einer Berechtigten vorlegen.

Wie kann ich die Urkunden bestellen?

Sie können die Urkunden online, per Post unter der Anschrift Marktstraße 16, 58452 Witten oder per Fax unter Nr.: 02302/581-3499 bei uns bestellen.
Die Gebühren werden per Rechnung oder per Bankeinzug erhoben. Sie können ihrer Anfrage aber auch einen Verrechnungsscheck oder Bargeld beifügen.

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Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie betragen im Einzelnen:

  • Beglaubigte Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch sowie sämtliche Urkunden 10 EUR
  • Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Für die Bestellung von 3 Geburtsurkunden sind also z.B. 20 EUR zu entrichten. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld). 

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Bittner
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3402
zum Kontaktformular

Frau Ludwigs
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3409
zum Kontaktformular

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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de