Anliegen A-Z: Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Für die Grundbucheintragung benötigen Sie eine Bescheinigung dieser Abgeschlossenheit, die Ihnen im Sekretariat des Bauordnungsamtes ausgestellt wird.

Voraussetzung für die Abgeschlossenheit einer Wohnung ist eine bauliche Trennung von anderen Wohnungen, ein eigener Zugang und eine Küche (oder Kochnische) sowie ein Bad und WC.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Stadt Witten nach Prüfung des Aufteilungsplanes erteilt. Diese Bescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im sogenannten Grundbuchblatt ("Grundbucheintrag").

Bitte beachten Sie, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Baugenehmigung ersetzt. Die Unterlagen werden nur hinsichtlich der Abgeschlossenheit sowie der Stimmigkeit geprüft ("Vergleich mit vorhandener Baugenehmigung"), eine baurechtliche Prüfung findet nicht statt.

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Benötigte Unterlagen

Für die Bescheinigung sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen:

  • Aufteilungspläne im Maßstab 1:100,
    dazu zählen: Grundrisse, Ansichten, Schnitt
    (mit eingetragenen Ordnungsnummern -arabische Ziffern im Kreis-)
  • Zusatzerklärung zu den Katasterangaben
    (damit wird die Richtigkeit der Angaben versichert)

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Formulare

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Ansprechpartner

Frau Lentzen
E-Mail:
Telefon: 02302/581-4302
zum Kontaktformular

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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de