In diesen Bescheinigungen wird bestätigt, dass der Antragsteller /die Antragstellerin einen Wohnsitz in Witten angemeldet hat.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält darüber hinaus noch Angaben über Familienstand, Religion und Staatsangehörigkeit und wird von daher hauptsächlich für behördliche Zwecke ausgestellt.
Wird eine Melde-/Lebensbescheinigung von einem Rententräger von Ihnen verlangt, bringen Sie bitte zusätzlich das Anforderungsschreiben des Rententrägers mit.
Der Antragsteller / die Antragstellerin muss in Witten gemeldet sein. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.