Anliegen A-Z: Aufenthalts- u. Meldebescheinigung

Beschreibung

In diesen Bescheinigungen wird bestätigt, dass der Antragsteller /die Antragstellerin einen Wohnsitz in Witten angemeldet hat.

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält darüber hinaus noch Angaben über Familienstand, Religion und Staatsangehörigkeit und wird von daher hauptsächlich für behördliche Zwecke ausgestellt.

Wird eine Melde-/Lebensbescheinigung von einem Rententräger von Ihnen verlangt, bringen Sie bitte zusätzlich das Anforderungsschreiben des Rententrägers mit.

Der Antragsteller / die Antragstellerin muss in Witten gemeldet sein. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

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Gebühren

Pro Bescheinigung wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.

Wenn die Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit in Iserlohn eine Haushalts- oder Lebensbescheinigung benötigt, ist diese gebührenfrei.

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Benötigte Unterlagen

Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, ausländische Pässe)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Meldegesetz NW

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Meldewesen Bürgerberatung
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3330
zum Kontaktformular

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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de