Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahre
Der maschinenlesbare Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis.
Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten am Hauptwohnsitz des Kindes ab Geburt ausgestellt werden. Er gilt dann 6 Jahre und kann einmal verlängert werden. Über die Vollendung des 12. Lebensjahres hinaus wird er nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.
Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels.
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an.
Nähere Auskünfte finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben.
Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor.
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
nicht älter als 12 Jahre
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt.