Anliegen A-Z: Kinderreisepass

Beschreibung

Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahre

 

Der maschinenlesbare Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis.

Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten  am Hauptwohnsitz des Kindes  ab Geburt ausgestellt werden. Er gilt dann 6 Jahre und kann einmal verlängert werden. Über die Vollendung des 12. Lebensjahres hinaus wird er nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.   

Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels.

Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an.

Nähere Auskünfte finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben.  

Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor.

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • nicht älter als 12 Jahre

    Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt. 

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Gebühren

  • Neuausstellung eines Kinderreisepasses:
    13,00 EUR
  • Verlängerung eines Kinderreisepasses oder Einbringung eines neuen Lichtbildes: 6,00 EUR

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Benötigte Unterlagen

  •  Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist); bei Verlust der Ausweispapiere klicken Sie bitte hier!
  • Unterschriften beider Elternteile (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils)
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. Legitimation des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. Betreuungsausweis des Betreuers/der Betreuerin
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

Nähere Informationen zu biometrietauglichen Lichtbildern  finden Sie hier! 

Wichtig:

Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Erziehungsberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Passgesetz

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Passgesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Servicebereich Bürgerberatung
E-Mail:
Telefon: 02302/581-1234
zum Kontaktformular

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Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de