Es wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument bzw. der Unterschrift auf einem Schriftstück für Wittener Einwohner bestätigt.
Es wird die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument bzw. der Unterschrift auf einem Schriftstück für Wittener Einwohner bestätigt.
Die Bürgerberatung beglaubigt Wittener Bürgern Kopien von Schriftstücken, wenn
- das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Dabei muss nur das Original vorgelegt werden. Die Kopie wird in der Bürgerberatung vor Ort gefertigt.
Personenstandsurkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden.
Unterschriften werden ebenfalls nur beglaubigt, wenn das unterschriebene deutschsprachige Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist.
Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin vollzogen bzw. von diesem/dieser anerkannt wird.
Hinweis:
Im Einzelfall bestehen Vorschriften, die eine Beglaubigung durch die Bürgerberatung nicht gestatten. Eine abschließende Aufzählung dieser Fälle ist leider nicht möglich. Daher ist eine Klärung manchmal erst bei Vorsprache möglich.