Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig!
Das Fundbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen, die in Witten aufgefunden werden.
Bei uns werden die Sachen verwahrt, registriert und nach Möglichkeit dem Eigentümer zurückgegeben.
Sollten Sie in Witten etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen. Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro abgegeben oder angezeigt.
Suchen Sie Ihr Tier, wenden Sie sich bitte an die
"Arche Noah"
Andreas-Blesekn-Straße 5
Tel. 390 377
oder
Tierarztpraxis
Dr. Schulze-Lammers
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache im Fundbüro empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in Massen gefunden werden (z. B. Brillen, Schlüssel).
Sollten Sie etwas in Witten gefunden haben und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro der Stadt Witten melden und gegebenenfalls hier abgeben, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 EUR sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Die Fundsachen werden beim Fundbüro der Stadt Witten erfasst. Das Fundbüro wird dann versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin zu ermitteln. In vielen Fällen ist dieses jedoch nicht möglich.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
Dabei ist zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen bei Fundgegenständen mit integriertem Datenchip oder Speicherkarten diese erst fachgerecht zu bereinigen / zu löschen sind, bevor die Fundsache an den Finder herausgegeben werden kann. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Finder zu übernehmen.
Hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch nach einem halben Jahr der Aufbewahrung verzichtet, gehen die Fundgegenstände gem. § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Witten über. Sie werden im Ratsaal der Stadt Witten meistbietend öffentlich, jedoch nicht unter Taxwert, gegen sofortige Barzahlung versteigert. Scheck und EC- bzw. Kreditkarten können leider nicht angenommen werden.
Eine Anmeldung zur Versteigerung ist nicht erforderlich.