Anliegen A-Z: Bewohnerparkausweise

Beschreibung

Einen Bewohnerparkausweis kann erhalten, wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes melderechtlich erfasst ist, weder eine Garage noch einen Stellplatz besitzt und Halter/in oder dauerhafte/r Nutzer/in eines Fahrzeuges ist.

Jede/r Halter/in oder dauerhafte Nutzer/in eines Fahrzeuges hat nur Anspruch auf einen Parkausweis. Sind auf den/die Halter/in mehrere Fahrzeuge zugelassen, ist eine alternative Nutzung des Parkausweises möglich.

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Gebühren

  • 21 EUR für einen Ausweis mit halbjähriger Gültigkeit
  • 30 EUR für einen Ausweis mit jährlicher Gültigkeit
  • 5 Euro für eine Ersatzausstellung nach Verlust

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Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Meldebestätigung -
  • Bei dauerhafter Nutzung eine Fahrzeuges eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin über die dauerhafte Überlassung. Diese Bescheinigung ist bei jeder Antragstellung (auch Verlängerungsantrag) erneut vorzulegen. 
  • Die Bestätigung, dass weder eine Garage noch ein Stellplatz vorhanden ist, ist bei der Antragstellung zu unterschreiben.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Straßenverkehrsordnung

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Frau Koch
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3256
zum Kontaktformular

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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de