Einen Bewohnerparkausweis kann erhalten, wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes melderechtlich erfasst ist, weder eine Garage noch einen Stellplatz besitzt und Halter/in oder dauerhafte/r Nutzer/in eines Fahrzeuges ist.
Jede/r Halter/in oder dauerhafte Nutzer/in eines Fahrzeuges hat nur Anspruch auf einen Parkausweis. Sind auf den/die Halter/in mehrere Fahrzeuge zugelassen, ist eine alternative Nutzung des Parkausweises möglich.