Heiraten können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnsitz. Trauen Sie sich doch in Witten!
Das Standesamt befindet sich seit dem 01. Juli 2011 im Rathaus, Marktstraße 16, Erdgeschoss, Zimmer 9 bis 11.
Trauungen werden ab dem 01. Juli 2011 im Haus Witten durchgeführt (s. Traukalender).
Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt. Das ist in der Regel das Standesamt ihres Wohnsitzes.
Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich.
Ihren Wunschtermin können Sie bei uns bereits 12 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit reservieren.
Die Reservierung ist persönlich, telefonisch oder online möglich. Über die Reservierungsmodalitäten unterrichten wir Sie gerne. Damit Sie Ihren Wunschtermin auch bekommen empfehlen wir, diesen so früh wie möglich zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass die verbindliche Anmeldung zur Eheschließung erst ab sechs Monate im voraus erfolgen kann. Nähere Informationen über Trautermine erhalten sie auf der Seite "Traukalender".
Hinweis: Die Anmeldung zur Eheschließung ist in Witten montags von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, dienstags von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr und donnerstags von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr ohne vorherigen Termin möglich! Freitags nehmen wir Anmeldungen nur nach vorheriger Terminabsprache entgegen.
Der gemeinsame oder ein einzelner Wohnsitz befindet sich in Witten
Sie beide bzw. einer von Ihnen hat seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Witten und Sie möchten in Witten heiraten. Ihre Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie direkt bei uns vor.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (= Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand). Wohnen Sie beide in Witten, müssen Sie diese Bescheinigung nicht besorgen. Wohnt einer von Ihnen nicht in Witten, so muss er sich diese Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes aushändigen lassen
- Geburtsregisterauszug.
Den Geburtsregisterauszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Waren Sie beide oder einer von Ihnen schon einmal verheiratet, so benötigen wir folgende Unterlagen:
- Geburtsregisterauszug
- Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt).
In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen:
- wenn die Vorehe in der früheren DDR oder im Ausland geschlossen worden ist,
- wenn Kinder vorhanden sind,
- wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Bitte beachten Sie:
Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so muss der Partner eine gesonderte Vollmacht (Beitrittserklärung) mitbringen. Diese erhalten Sie bei uns im Standesamt. Am Einfachsten finden Sie es am Ende dieser Seite im "Downloadbereich".
Sie beide wohnen außerhalb von Witten und möchten bei uns heiraten?
Wir freuen uns über Ihren Entschluss! Reservieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin (gerne auch telefonisch oder online).
Nachdem Sie die Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorgenommen haben, übersendet dieses uns die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Eheschließung. Bitte geben Sie bei Anmeldung die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, sobald die Unterlagen eingegangen sind.
Anschließend kommen Sie bei uns vorbei und erörtern alle Fragen rund um ihre Eheschließung.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei ihrem Standesamt, da dies örtlich unterschiedlich sein kann.
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB).
Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten/Standesbeamtinnen umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Konsulat nachzufragen.
Nach deutschem Namensrecht haben Sie folgende Möglichkeiten:
- die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. So ist es auch möglich, den Namen aus einer Vorehe an den neuen Ehegatten weiterzugeben.
- Wird ein Ehename bestimmt,hat der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburts- oder Familiennamen (Name aus Vorehe) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen möchten.
- Sie geben keine Namenserklärung ab und behalten ihre bisherigen Namen, bzw. wenn Sie einen Namen aus einer Vorehe führen, können Sie wählen, ob sie ihren Geburts- oder jetzigen Familiennamen führen wollen.
Können Sie sich vor der Trauung noch nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, so können Sie dies auch nach der Eheschließung unbefristet bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen.
Namensführung von Kindern
Haben Sie bereits Kinder aus einer früheren Partnerschaft, so können diese unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls den neuen Ehenamen erhalten.
Unsere Standesbeamten/-innen beraten Sie gerne.