Anliegen A-Z: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption

Beschreibung

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann durch Adoption erfolgen.

Minderjährige Kinder und Jugendliche erwerben bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der/die Adoptierende Deutsche(r) ist. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei einer Adoption von bereits Volljährigen bleibt die Staatsbürgerschaft unberührt.

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