Anliegen A-Z: Straßenfeste

Beschreibung

Straßenfeste und Vereinsfeiern ohne gewerblichen Charakter bedürfen keiner gewerberechtlichen Genehmigung. Sie können unter Beachtung der allgemein gültigen Regeln des Miteinanderlebens aller Bürger stattfinden. Hierzu gehört auch die Achtung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf nicht am Fest beteiligte Personen, insbesondere nach Beginn der Nachtruhe um 22.00 Uhr.

Informieren Sie die für den Veranstaltungsort zuständige Polizeidienststelle.

Sofern für die Veranstaltung öffentliche Fläche in Anspruch genommen wird, muss rechtzeitig eine Sondernutzungserlaubnis der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Tel.: 02302/581-3283 eingeholt werden.

Hinsichtlich der Hygienebestimmungen sind Infos erhältlich beim

Ennepe-Ruhr-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Hauptstr.92
58332 Schwelm
Tel. 02336-930
E-Mail: verwaltung(at)en-kreis.de
www.enkreis.de

Eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern unterliegt insbesondere auch innerhalb von Gebäuden den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung. Informationen hierzu sind erhältlich beim Bauordnungsamt.

Bei einer Beteiligung von Gewerbetreibenden sind von diesen die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen.

Straßenfeste und Vereinsfeiern mit gewerblichem Charakter: siehe Gestattungen

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Ansprechpartner(innen)

Frau Becking
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3214
zum Kontaktformular

Frau Urban-Keller
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3213
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Frau Racherbäumer
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3212
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Frau Radloff
E-Mail:
Telefon: 02302/581-3211
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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de