Sehr geehrter Herr Richter,
zu Ihrer Anfrage nimmt der Fachbereich wie folgt Stellung:
In den einzelnen Fragen werden einige Begriffe verwendet, die unterschiedlich definiert werden können. Zur Klarstellung, wie die Begriffe im Zusammenhang mit den Zahlen der Fragen eins und zwei verstanden wurden, werden vorab dazu Erläuterungen abgegeben.
„diese und letzte Wahlperiode“
Die letzte Wahlperiode beginnt im letzten Quartal 2004. Da die Betrachtung eines einzelnen Quartals zu Verfälschungen führen kann, wie sich später am Beispiel von 2011 zeigt, wird nur auf die Daten ab 2005 eingegangen.
„aus der Region“
In den Zahlen für die Region sind neben dem Ennepe-Ruhr-Kreis nur noch die Nachbarstädte Bochum, Dortmund und Hagen erfasst.
„Dezernat des Stadtbaurats“
Klassisch gehören zum Dezernat die Ämter 65 (Amt für Gebäudemanagement) und 66 (Tiefbauamt). In Witten gehört auch die Zentrale Vergabestelle zum Baudezernat, die ab 4.000 Euro für alle Auftragsvergaben zuständig ist. In den nachstehenden Zahlen sind deshalb alle angefragten Aufträge der Gesamtverwaltung erfasst.
Ebenfalls zum Baudezernat gehört auch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ESW (Entwässerung Stadt Witten). Da diese aber nicht von der ZVS (Zentrale Vergabestelle) betreut wird, sondern von EWMR (Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet) im Auftrag der Stadtwerke und auch nicht vom RPA (Rechnungsprüfungsamt) geprüft wird, sind Auftragsdaten in den nachstehenden Zahlen nicht enthalten.
Allgemeiner Hinweis zu den Zahlen
Die ZVS hat erst seit 2007 eigene Aufzeichnungen, aus denen sich auch die Auftragnehmer ergeben. Für die Jahre 2005 und 2006 hat das RPA entsprechende Daten zur Auswertung zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2005 und 2006 waren ZVS und RPA bereits ab 2.500,- Euro zuständig. Ab 2007 waren, durch Anhebung von Wertgrenzen, sowohl die ZVS als auch das RPA erst ab 4.000,- Euro zuständig, was zur Verringerung der vorhandenen Informationen geführt hat.
Der größte Teil der städtischen Aufträge liegt bereits unter 2.500,- Euro, die aber weder vom RPA noch von der ZVS erfasst werden.
Um wie viele Aufträge es sich dabei handelt, kann man nur grob schätzen. Basis können dabei die Buchungen im Laufe eines Jahres sein. Gebucht werden Rechnungen und Aufträge.
Von der ZVS werden im Durchschnitt 11.000 Buchungen und 330 Vergaben durchgeführt. Da es zu jedem schriftlichen Auftrag mindestens 1 Rechnung gibt, kann man bei 330 Vergaben von ca. 350 Rechnungen ausgehen. Das ergibt zusammen 680 Buchungen im Jahr. Zieht man aufgerundet 700 Buchungen von den 11.000 Buchungen ab, bleiben noch 10.300 Buchungen.
Bis einschließlich 2010 gab es bei Aufträgen unter 1.000,- Euro keine Verpflichtung, den mündlich erteilten Auftrag schriftlich zu bestätigen. Für einen großen Teil (geschätzt 15% der Buchungen = rd. 1.500) gibt es deshalb keine Mittelbindung.
Nach dem Grundsatz: „Für jeden Auftrag eine Rechnung“ ist der Rest von ca. (10.300 – 1.500 =) 8.800 Buchungen durch 2 zu teilen (= 4.400 Auftragsbuchungen). Aus der Addition der Auftragsbuchungen (4.400) und der mündlichen Aufträge (1.500) ergeben sich allein für das Baudezernat 5.900 Aufträge, die nicht erfasst werden.
Für die Fragen ausgewertet wurden lediglich die durchschnittlich 330 Vergaben für die Gesamtverwaltung.
Zu den Fragen im Einzelnen:
Zu Frage 1:
Wie viele freiberufliche Leistungen i.S.d. Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und Bauleistungen i.S.d. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sind in dieser und der letzten Wahlperiode vom Dezernat des Stadtbaurates mit einem Auftragswert unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte beauftragt worden?
Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:
Jahr | VOB-Verfahren | freiberufl. Tätigkeit | Anmerkungen |
2005 | 233 | 24 |
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2006 | 248 | 51 |
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2007 | 153 | 17 |
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2008 | 130 | 25 |
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2009 | 137 | 60 |
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2010 | 249 | 31 |
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2011 | 42 | 13 | nur 1. Quartal |
Zu Frage 2:
Wie viele Büros aus der Region und aus der Stadt Witten sind in dieser und der letzten Wahlperiode vom Dezernat des Stadtbaurates unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte mit Bauleistungen i.S.d. VOB/A und freiberuflichen Leistungen i.S.d. VOF beauftragt worden?
VOB Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:
Jahr | gesamt | Witten | Region | WIT + Region |
2005 | 233 | 137 (58,8%) | 72 (30,9%) | 209 (89,7%) |
2006 | 248 | 114 (46,0%) | 75 (30,2%) | 189 (76,2%) |
2007 | 153 | 49 (32%) | 40 (26,1%) | 89 (58,2%) |
2008 | 130 | 58 (44,6%) | 34 (26,2%) | 92 (70,8%) |
2009 | 137 | 63 (46,0%) | 32 (23,4%) | 95 (69,3%) |
2010 | 249 | 102 (41,0) | 89 (35,7%) | 191 (76,7%) |
2011 | 42 | 23 (55,0%) | 16 (38,1% | 39 (92,9%) |
Für das Jahr 2011 liegen nur die Zahlen aus dem 1. Quartal zu Grunde. Viele Arbeiten werden in Abhängigkeit von Wetter und Ferien beauftragt, was dazu führen kann, das eine bestimmte Gruppe in einem bestimmten Quartal überdurchschnittlich viele Aufträge bekommt. Rückschlüsse auf das gesamte Jahr kann man daraus nicht ziehen.
freiberufliche Tätigkeiten Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:
Jahr | gesamt | Witten | Region | WIT + Region |
2005 | 24 | 5 (20,8%) | 8 (33,33%) | 13 (54,2%) |
2006 | 51 | 3 (5,9%) | 27 (52,9%) | 30 (58,8%) |
2007 | 17 | 1 (5,9%) | 5 (29,4%) | 6 (35,3%) |
2008 | 22 | 4 (18,2%) | 10 (45,5%) | 14 (63,7%) |
2009 | 60 | 26 (43,3%) | 18 (30%) | 44 (73,3%) |
2010 | 31 | 6 (19,4%) | 12 (38,7%) | 18 (58%) |
2011 | 13 | 1 (7,7%) | 8 (61,5%) | 9 (69,2%) |
Auch bei dieser Tabelle kann das erste Quartal 2011 nicht als Tendenz für das ganze Jahr 2011 gewertet werden.
Zu Frage 3:
Mit welchem Verfahren führt die Verwaltung Ausschreibungen für freiberufliche Leistungen i.S.d. VOF unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte aus?
Der Begriff einer Ausschreibung ist für freiberufliche Tätigkeiten nicht ganz passend, weil der nach der VOF durchzuführende Wettbewerb nicht mit einer klassischen Ausschreibung nach der VOB oder VOL vergleichbar ist. Zwar gibt es bei einem Wettbewerb nach der VOF auch die formalen Regeln über Veröffentlichung und Zuschlagserteilung, aber in aller Regel keine konkrete Leistungsbeschreibung.
Bei der Frage, ob die VOF angewendet werden kann, ist nicht allein entscheidend, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Hinzu kommt, dass der Auftragsgegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.
Es kann also Ingenieur- und Architektenverträge geben, die auf der Basis der VOL zu beauftragen wären.
Bei den vorstehend genannten Zahlen wurde darauf aber nicht abgestellt. Es wurden in den jeweiligen Jahren alle Aufträge, die eine freiberufliche Tätigkeit zum Inhalt haben, gezählt. Für alle unter „2. VOF“ genannten Vergaben wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. In der Regel sind dabei bis zu drei Vergleichsangebote einzuholen, es sei denn, es wird dargelegt, warum nur ein Auftragnehmer in Betracht kommt.
Zu Frage 4:
Mit welchem Verfahren führt die Verwaltung Ausschreibungen für Bauleistungen i.S.d. VOB/A bei freihändigen Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte aus?
Die VOB unterscheidet zwischen Freihändigen Vergaben und Ausschreibungen. Eine Ausschreibung im Rahmen einer Freihändigen Vergabe kann es deshalb nicht geben.
Nach der VOB/A gibt es unterhalb des Schwellenwertes als Vergabeart die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe. Grundsätzlich sind alle Vergaben öffentlich auszuschreiben, wobei die VOB selbst die Ausnahmen definiert.
Abgesehen von einzelnen Ausnahmetatbeständen wie „besonders dringlich“ darf von dem Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auch bei Unterschreitung bestimmter Wertgrenzen abgewichen werden. So ist es in Witten zulässig, Tiefbauarbeiten bis 100.000 Euro beschränkt auszuschreiben. Die einzelnen Wertgrenzen sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Bei den meisten Aufträgen handelt es sich um Reparaturarbeiten, die oft freihändig vergeben werden müssen, weil sie besonders dringlich sind. Für derartige Fälle hat die Stadt allein für den Hochbaubereich Rahmenverträge (Zeitverträge) für 16 verschiedene Gewerke abgeschlossen. Diese Rahmenverträge werden einmal jährlich ausgeschrieben.
Zu Frage 5:
Werden Büros aus der Stadt Witten bei Angebotsanfragen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben für Bauleistungen i.S.d. VOB/A und bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen i.S.d. VOF unterhalb der geltenden europäischen Schwellenwerte regelmäßig zur Abgabe eines Angebots aufgefordert?
VOF
Bei freiberuflichen Tätigkeiten ist das sehr stark abhängig von der Tätigkeit an sich. In den unter 2. genannten Zahlen befinden sich auch Verträge für verschiedene Schulungen, Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Entwicklung von Masterplänen und natürlich auch die Planung einzelner Objekte.
So waren z.B in 2008 von 25 Vergaben lediglich fünf, die konkreten Baumaßnahmen zuzuordnen sind, während in 2009, bedingt durch K II, 38 von 60 konkreten Baumaßnahmen zuzuordnen sind. Für derartige Planungen stehen in Witten genügend qualifizierte Büros zur Verfügung. Wenn es aber um bestimmte Schulungen geht, wie zum Beispiel die in den Zahlen enthaltene NKF-Schulung, so ist stadtseitig kein Büro in Witten bekannt, dass über derartiges Spezialwissen verfügt, um eine Schulung abzuhalten.
Grundsätzlich ist die Stadt Witten bestrebt, Wittener Büros zu beteiligen.
VOB
Im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen lässt sich das anhand von Zahlen belegen:
Jahr | aufgefordert gesamt | aufgefordert Wittener |
2007 | 795 | 200 (25,2%) |
2008 | 806 | 274 (34,0) |
2009 | 759 | 274 (36,1) |
2010 | 1062 | 370 (34,8) |
Für die Jahre vor 2007 liegen leider keine Zahlen vor.
Das Verhältnis „Wittener zu Auswärtigen“ ist stark vom ausgeschriebenen Gewerk abhängig.
Hierzu 2 Beispiele:
- Rahmenvertrag Markierungsarbeiten 2010: 0 Wittener von insgesamt 10
- Rahmenvertrag Gas-, Wasserinstallation 2010: 13 Wittener von insgesamt 15
Auch bei öffentlichen Ausschreibungen gibt es erheblich mehr auswärtige Teilnehmer als Wittener. So haben im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung „Alte Straße“ (2010) nur 2 Wittener Angebotsunterlagen angefordert. Demgegenüber standen 14 auswärtige Bewerber. Beide Wittener haben übrigens auf die Abgabe eines Angebotes verzichtet.
Da eine Vielzahl kleinerer Aufträge im Rahmen der sog. Zeitverträge freihändig vergeben werden, ist für die Wittener Handwerksbetriebe die beschränkte Ausschreibung der Rahmenverträge von besonderer Bedeutung. Um mehr Wittener Betriebe an diesen Ausschreibungen zu beteiligen, wurden in 2008 mit Unterstützung der Kreishandwerkerschaft alle im Branchenbuch gefundenen Wittener Betriebe schriftlich gebeten, sich bei Interesse an Wittener Ausschreibungen zu melden. Die ganze Aktion wurde auch von der Tagespresse begleitet.
Von den seinerzeit ca. 300 angeschriebenen Wittener Betrieben haben sich noch nicht einmal 100 gemeldet, wovon rund die Hälfte auch noch bekannte Betriebe waren. Fast alle „Neuen“ wurden im Rahmen der nächsten Ausschreibung der Rahmenverträge zur Angebotsabgabe aufgefordert, aber noch nicht einmal 10% dieser Betriebe hat ein Angebot abgegeben.
Auf der Homepage der Stadt Witten werden alle beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro bekannt gegeben. Dies kann jeder Betrieb zum Anlass nehmen, sich für derartige Leistungen bei der Stadt zu bewerben. Ob das noch für ein bereits laufendes Verfahren geht, würde im Einzelfall geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Leidemann

Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
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