Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.08.2011
zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt der Fachbereich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Wie hoch ist in Witten der Prozentsatz der Elternbeiträge an den Gesamtkosten für die Kindertageseinrichtungen?
Mit dem KiBiz ist eine Pauschalfinanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen eingeführt worden. Für das Kindergartenjahr 2010/11 betrug die Gesamtsumme, die den 52 Wittener Kindertageseinrichtungen hierfür zur Verfügung stand, rd. 19.4 Mio. €. Der Anteil der Elternbeiträge an dieser Gesamtsumme für das Kindergartenjahr 2010/11 beträgt rd. 13,8 %. Der Anteil der Elternbeiträge an den gesetzlichen Zuschüssen beträgt rd. 15,6 %.
Auf der Basis dieser Pauschalfinanzierung verbleiben für die Stadt Witten nach Abzug der Landeszuwendung, der Elternbeiträge und der Trägeranteile Dritter Kosten von rd. 8,16 Mio. €. Zur kommunalen Gesamtbelastung ist der Trägeranteil für die städt. Kindertageseinrichtungen in Höhe von rd. 0,75 Mio. € hinzuzurechnen. Näheres ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
In dieser Darstellung sind die Kosten, die sich aus den weiteren Aufgaben des örtlichen Jugendamtes nach dem KiBiz ergeben (z.B. Erhebung Elternbeiträge, Abwicklung Betriebskostenförderung und Förderprogramme) nicht enthalten.
Fragen 2 und 4:
Welcher Prozentsatz wird der Stadt Witten durch das Land erstattet?
Mit welchem Erstattungsanteil des Landes kann die Stadt Witten für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr rechnen?
Mit Verordnung vom 09.08.2011 wurde geregelt, dass den Kommunen zum Ausgleich des Einnahmeausfalles nach § 23 III KiBiz bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung des Belastungsausgleiches ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 5 % der Summe der Kindpauschalen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung gewährt wird. Für Witten bedeutet dies eine Summe von rd. 745.000€ für das Kindergartenjahr 2011/12. Die Mittel wurden mit Bescheid des Landesjugendamtes vom 29.08.2011 bewilligt.
Das MFKJKS hat mit Schreiben vom 25.08.2011 mitgeteilt, dass der Entwurf eines Belastungsausgleichgesetzes nach der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet werden soll.
Fragen 3 und 5:
Welcher Einnahmeausfall entsteht der Stadt Witten durch die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr?
Wieviel Kinder in Witten besuchen das letzte Kindergartenjahr?
Von der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr sind insgesamt 719 Kinder betroffen. Aus der Anlage 2 ist ersichtlich, wie sich diese Anzahl auf die einzelnen Einkommensgruppen verteilt. Die Einnahme reduziert sich in diesen Fällen um jährlich insgesamt rd. 715.000 €.
Frage 6:
Wieviele dieser Kinder haben Geschwisterkinder in einer Kindertageseinrichtung, der Tagespflege oder der OGS?
Von den 719 Kindern haben insgesamt 236 Kinder ein Geschwisterkind. Hiervon haben
130 Kinder ein weiteres Geschwisterkind, das eine Kindertageseinrichtung besucht,
73 Kinder ein Geschwisterkind, das eine OGS besucht und
34 Kinder mehrere Geschwisterkinder, die eine Kita oder OGS besuchen.
Frage 7:
Ist die Erstattung des Landes für die Stadt Witten auskömmlich, wenn bei Beitragsfreiheit eines Kindes im letzten Kindergartenjahr für das (ggf. teurere) Geschwisterkind lediglich der Differenzbetrag zur Erstattung des Landes eingefordert würde?
Eine Antwort ist z.Zt. nicht möglich, da noch keine gesetzliche Regelung zur Berechnung der Erstattung des Einnahmeausfalls besteht.
Frage 8:
Gibt es Empfehlungen des Landes zum Umgang mit der Geschwisterregelung nach Einführung der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr?
Der Städtetag hat mit Schreiben vom 10.08.2011, das als Anlage 3 beigefügt ist, auf die Problematik der gesetzlichen Regelungen hingewiesen.
Das Schreiben der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 21.09.2011 zur Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres und dessen Auswirkungen auf Geschwisterkindregelungen ist als Anlage 4 beigefügt.
Frage 9:
Wie verfahren benachbarte Städte, die eine vergleichbare Geschwisterregelung wie die Stadt Witten haben?
Die Jugendämter der Städte des mittleren Ruhrgebiets haben auf Arbeitsebene vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe zum Thema Elternbeiträge gebildet. Dieser gehörten bei Bildung der AG die Städte des Kreises Recklinghausen mit Ausnahme der Stadt Marl und die Städte Bochum, Gelsenkirchen und Herne an. Die von dieser AG erarbeitete Beitragssatzung und Beitragstabelle waren Basis für die derzeitige Wittener Regelung (s. Vorlage 0795/V 14 vom 04.01.2008). Das Amt für Jugendhilfe und Schule nimmt seit 2009 an den Beratungen dieser Arbeitsgruppe teil.
In allen Städten gibt es z.Zt. vergleichbare Elternbeitragssatzungen wie in Witten. Am 02.08.2011 fand aus aktuellem Anlass die letzte Besprechung der Arbeitsgruppe statt. Es wurde festgestellt, dass auf Grund der bestehenden Satzungen für Geschwisterkinder ein Beitrag zu erheben ist. Unter Berücksichtigung verschiedener Zielrichtungen (jugend- und sozialpolitische Aspekte, Haushaltslage der Kommunen und Intention des Landesgesetzgebers zu § 23 III KiBiz) will die Arbeitsgruppe im Herbst des Jahres Entwürfe für neue Beitragssatzungen und Beitragstabellen erarbeiten. Die nächste Sitzung findet am 11.10.2011 statt.
Allgemein ist festzustellen, dass eine einheitliche Verfahrensweise der Kommunen nicht erkennbar ist. Vielmehr sucht jede Kommune unter Berücksichtigung der bisherigen örtlichen Regelung, jugend- bzw. sozialpolitischer Überlegungen, der jeweiligen Haushaltssituation und den Anforderungen der Kommunalaufsicht zu einer vertretbaren Lösung zu kommen. Dies führt auch dazu, dass systemübergreifende Geschwisterkindregelungen aufgegeben werden (s. Hattingen). In den Kommunen besteht Einigkeit darin, dass es weiterhin Ziel sein muss, zu einer landesweit einheitlichen Regelung zu kommen.
Frage 10:
Gibt es Aussagen der Kommunalaufsicht, welchen Handlungsspielraum Städte mit Nothaushalt in dieser Frage haben?
Konkrete Aussagen der örtlichen Kommunalaufsicht liegen bisher nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Leidemann

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