Kosten Grundsicherung

Sehr geehrter Herr Noske,

zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt der Fachbereich wie folgt Stellung:

Vorbemerkungen

Der Ennepe – Ruhr – Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und nicht die Stadt Witten. Die Gewährung der Sozialhilfe übernimmt die Stadt Witten aufgrund einer Delegationssatzung des Kreises.

Aus diesem Grund erstattet der Kreis im Rahmen einer Abrechnung sämtliche Kosten der Sozialhilfe (inkl. der Grundsicherung).

Eine indirekte Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung  kann abgeleitet werden aus der Kreisumlage, die von der Stadt Witten jedes Jahr an den Kreis zu zahlen ist. Da die Kreisumlage nicht  auf eine oder mehrere bestimmte Ausgabeart(en) bezogen ist, sondern vom Kreis nach dessen Finanzlage pauschal erhoben wird, ist ein konkreter auf die Grundsicherungskosten bezogener Anteil nicht ermittelbar.

zu Frage 1:

Wie viele Personen beziehen in Witten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII?

In Witten sind zurzeit 974 Fälle (Stand Ende Februar 2011) verzeichnet, die Grundsicherung erhalten.

Zu Frage 2:

Wie viel Geld muss die Stadt Witten jährlich im Haushalt für die Finanzierung dieser Leistungen einstellen?

Im Jahr 2010 wurden ca. 5,3 Mio € ausgegeben. Die Gelder wurden vom Kreis erstattet
(s. Vorbemerkungen). 

Zu Frage 3:

In welcher Höhe beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Grundsicherung in Witten?

Die Bundesbeteiligung ist Sache zwischen Kreis und Bund. Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Kreises beteiligt sich der Bund mit etwa 15%. Konkretere Daten kann nur der Kreis liefern.

Zu Frage 4:

Wie hoch ist der Kostenanteil, den die Stadt Witten bisher allein tragen muss?

Die Stadt Witten ist über die allgemeine Kreisumlage an den Kosten der Grundsicherung beteiligt. In welcher Höhe lässt sich nicht beziffern (s. Vorbemerkungen).

Zu Frage 5.

In welcher Höhe würde der Haushalt der Stadt Witten jährlich entlastet werden, wenn der Bund in den Jahren 2012 und 2013 seinen Anteil an der Kostenübernahme für die Grundsicherung erst erhöht und ab 2015 die Kosten hierfür komplett übernimmt?

Dieses Verfahren würde die Kosten des Kreises senken und damit sicher auch Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage haben. Konkrete Zahlen können dafür aufgrund der Systematik (s. Vorbemerkungen) nicht genannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Leidemann

 

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