NPD-Mitglieder als ehrenamtliche Helfer beim Zensus 2011

Anfrage der Fraktion Die LINKE vom 01.02.2011

 

Sehr geehrter Herr Krug,

zu Ihrer Anfrage nimmt der Fachbereich wie folgt Stellung:

Zu den Fragen 1-3:

Haben sich schon Mitglieder der NPD als ehrenamtliche Interviewer/innen für den Zensus 2011 gemeldet? Wenn ja, wie viele?

Welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung, um die Befragung zum Zensus 2011 durch Mitglieder der neofaschistischen NPD zu verhindern?

Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei den Befragungen zum Zensus 2011 eine parteipolitische Einflussnahme verhindert wird?

Zunächst müssen sich die Erhebungsbeauftragten des Zensus 2011 schriftlich verpflichten, die Tätigkeit nicht für andere Zwecke zu nutzen. In dem Zusammenhang werden sie darüber hinaus aufgeklärt und verpflichtet, bei der Befragung keine religiösen, kommerziellen oder karitativen Interessen zu verfolgen und kein politisches Gedankengut zu verbreiten. Dabei sind sie zur Wahrung des Statistikgeheimnisses gem. § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet. Dieses schließt auch die Geheimhaltung über Erkenntnisse mit ein, die im Rahmen der Erhebungstätigkeit gewonnen werden.

Sofern Erhebungsbeauftragte gegen Pflichten zur Geheimhaltung verstoßen, sind sie strafrechtlich zu belangen. Dabei können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.

Für die Erhebung sind nur Personen einzusetzen, die die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Eine Prüfung, ob die Erhebungsbeauftragten auf der „demokratischen Verfassungsordnung stehen und keiner extremistischen Partei oder Organisation angehören“, kann von der Erhebungsstelle auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht vorgenommen werden. Die ehrenamtlich tätig werdenden Erhebungsbeauftragten haben auch kein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Das „Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011“ (ZensG 2011 AG NRW) enthält keine Angaben darüber, wie mit Erhebungsbeauftragten und deren Parteizugehörigkeit zu verfahren ist. Sollten allerdings Erkenntnisse über Personen vorliegen, die entgegen ihrer Verpflichtung beispielsweise versuchen, politisches Gedankengut im Zuge ihrer vorgesehenen  Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte zu verbreiten, werden diese von der Erhebungsstelle ausgeschlossen.

Die Auskunftspflichtigen werden über die Verpflichtung der Erhebungsbeauftragten sowie auch über die anderweitigen Aspekte (s.o.) weiter informiert (z.B. durch Pressemitteilungen). In dem Zusammenhang sollen im Ankündigungsschreiben, das den Auskunftspflichtigen wenige Tage vor dem Stichtag 9.5.2011 zugestellt wird, auch Hinweise zu den allgemeinen Befugnissen der Erhebungsbeauftragten aufgenommen werden. Sofern bei der Befragung Unregelmäßigkeiten auftreten sollten, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, sich mit der Erhebungsstelle oder IT.NRW (Information und Technik NRW) in Verbindung zu setzen.

Eine gleich lautende Antwort hat die CDU-Fraktion auf ihre Anfrage vom 01.02.2011 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Leidemann

 

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