Sperrung Herbeder Straße

Sehr geehrter Herr Richter,

zu den Fragen 1, 2  und 4  Ihrer Anfrage habe ich den Landesbetrieb Straßen.NRW um Stellungnahme gebeten, die als Anlage beigefügt ist.

Zu Frage 3 nimmt der Fachbereich wie folgt Stellung:

Frage 3:

Ist seitens der Verwaltung die Sperrung beider Fahrbahnen als alternativlose Notwendigkeit zu bezeichnen?

Am 07.02.2011 hat die Verkehrsabteilung Kontakt mit Straßen NRW aufgenommen und nachgefragt ob eine Vollsperrung der Herbeder Straße unbedingt notwendig sei. Der Landesbetrieb hielt eine Vollsperrung unbedingt für erforderlich, sicherte aber zu, die Vollsperrung nur so lange wie unbedingt nötig beizubehalten und die Verkehrsabteilung unverzüglich zu informieren, falls eine Reduzierung auf z.B. eine halbseitige Sperrung technisch und sicherheitstechnisch möglich sei.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Leidemann

 

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