Buchholzer Schule - Erneuerung von Fernleitungen

Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Witten
beabsichtigt, nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme
nach beschränkter Ausschreibung zu vergeben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5

Auftraggeber:

Stadt Witten
Zentrale Vergabestelle
Annenstr. 111b
58453 Witten
E-Mail: vergabestelle(at)stadt-witten.de
Fax: 02302/581-4049

Auftragsgegenstand:
Ausführung von Bauleistungen
Baumaßnahme: Buchholzer Schule 
Gewerk: Erneuerung von Fernleitungen

Ort der Ausführung:
Buchholzer Schule
Buchholzer Str. 37
58456 Witten

Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:
Erneuerung von Fernleitungen

Voraussichtlicher Ausführungszeitraum:
Beginn:   31. KW 2012  Ende:  33. KW 2012 

Die Stadt Witten kommt mit dieser Bekanntmachung Ihrer
Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A nach. Da es
sich um eine beschränkte Ausschreibung handelt, wurde der
Bieterkreis bereits im Vorhinein festgelegt. Die Erweiterung des
Bieterkreises ist nicht vorgesehen. Anfragen bzw. Bewerbungen
von zusätzlichen Bietern können daher nur bei zukünftigen
Ausschreibungen berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre Anfrage
bzw. Bewerbung verzichtet wird.

Pferdebachschule: Sanitärarbeiten

Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Witten
beabsichtigt, nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme
nach beschränkter Ausschreibung zu vergeben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5

Auftraggeber:

Stadt Witten
Zentrale Vergabestelle
Annenstr. 111b
58453 Witten
E-Mail: vergabestelle(at)stadt-witten.de
Fax: 02302/581-4049

Auftragsgegenstand:

Ausführung von Bauleistungen
Baumaßnahme: Pferdebachschule Gewerk: Sanitärarbeiten

Ort der Ausführung:
Pferdebachschule
Rebecca-Han-Str. 8-10
58454 Witten


Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:
Sanierung der Toilettenanlage auf dem Schulhof

Voraussichtlicher Ausführungszeitraum:
Beginn:   25. KW 2012  Ende:  44. KW 2012 

Die Stadt Witten kommt mit dieser Bekanntmachung Ihrer
Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A nach. Da es
sich um eine beschränkte Ausschreibung handelt, wurde der
Bieterkreis bereits im Vorhinein festgelegt. Die Erweiterung des
Bieterkreises ist nicht vorgesehen. Anfragen bzw. Bewerbungen
von zusätzlichen Bietern können daher nur bei zukünftigen
Ausschreibungen berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre Anfrage
bzw. Bewerbung verzichtet wird.

 

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Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus@stadt-witten.de