Kinderrechte

Als Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.

Als grundlegende Kinderrechte gelten:

  • Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte. Kein Kind oder Jugendliche/r darf wegen ihres/seines Geschlechts, ihrer/seiner Hautfarbe, ihrer/seiner Sprache oder Ihrer/seiner Religion benachteiligt werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf das größtmögliche Maß an Gesundheit sowie auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine kostenlose Grundschulbildung. Außerdem soll ihnen der Besuch einer weiterführenden Schule ermöglicht werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erholung, Freizeit und die Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht sich zu informieren, ihre Meinung frei zu äußern und gehört zu werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung und vor Mißbrauch und Mißhandlung geschützt zu werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz und Hilfe zu erhalten.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, vor ausbeuterischer Arbeit und sexuellem Mißbrauch geschützt zu werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, mit ihren Eltern zu leben und Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese getrennt leben.
  • Kinder und Jugendliche, die behindert sind, haben das Recht auf besondere Unterstützung und Förderung sowie auf eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Ansprechpartner für Kinderrechte

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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz ist ein Thema, das alle angeht. Der Begriff des Kinder- und Jugendschutzes umfasst die gesellschaftlichen Reaktionen darauf, dass unsere Lebensumwelt Gefährdungen mit sich bringt und diese für Kinder und Jugendliche teilweise anders als für Erwachsene bestehen. Im Einzelnen geht es darum

  • Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu lassen (struktureller Jugendschutz),
  • über Gefährdungen aufzuklären und zur Bewältigung anzuleiten (erzieherischer Jugendschutz),
  • den Umgang mit Gefährdungen zu regeln (gesetzlicher Jugendschutz)

Viele Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz, Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. unter http://www.ajs.nrw.de/ oder auf der Seite des zuständigen Ministeriums http://www.bmfsfj.de/

Jugendarbeitsschutz

Bei der Jugendförderung des Amtes für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten können Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz und zur Beschäftigung von Kinder und Jugendlichen gestellt werden.

Ansprechpartner für Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz

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Schutzauftrag, Kinderschutz geht alle an

Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.

In den letzten Jahren wurden tragische Ereignisse von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung vor allem durch die Presse bekannt. Bei der Betrachtung verschiedener Fälle wurde auch immer wieder deutlich, dass alle Bürger engagiert und wachsam sein sollten, um ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Jugendämter alleine können ohne konkrete Hinweise und Verdachtsäußerungen auf Kindesvernachlässigung und Gefährdung nicht tätig werden.

Zwar arbeiten mittlerweile Frauenärztinnen und Frauenärzte, Kinderkliniken, Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Beratungsstellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und öffentliche Institutionen eng zusammen, jedoch ist Zivilcourage in der Bevölkerung durchaus gefragt.

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist im § 8a SGB VIII verankert. Hier wird die genaue Vorgehensweise beschrieben.

Der Schutzauftrag des Amtes für Jugendhilfe und Schule umfasst auch Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung. Dies bedeutet im Einzelfall nicht immer eine Wegnahme von Kindern, sondern auch Installation von Hilfen.

Wenn Sie also eine Meldung auf einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mitteilen wollen:

  • Wenden Sie sich bitte an den Bezirksdienst, der Erstanlaufstelle für alle Meldungen ist.
  • Sie können sich auch als Anonymmelder an uns wenden, wir benötigen jedoch konkrete Hinweise zum Kind und dessen Familie.
  • Trauen Sie sich und melden Sie uns Situationen, von denen Sie meinen, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Wir prüfen in jedem Fall alle Meldungen und führen eine Risikoabschätzung durch.

Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz

Projektbeschreibung

Im gemeinsamen Beschluss der Konferenz der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 12.Juni 2008 wurde das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) mit einem neuen Aufgabenbereich beauftragt:

"Um Defizite im Kinderschutz zu identifizieren und um aus problematischen Kinderschutzverläufen zu lernen, wird das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in Abstimmung mit Bund und Ländern eine Plattform für einen regelhaften Erfahrungsaustausch einrichten."

Das in diesem Zusammenhang vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen ausgeschriebene und in Auftrag gegebene Forschungs- und Qualitätsentwicklungsprojekt "Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz" beteiligte in einem Zeitraum von September 2009 bis Juli 2010 bundesweit 42 Kommunen mit ihren für den Kinderschutz verantwortlichen Jugendämtern an einem dialogischen Qualitätsentwicklungsprozess, um die Kinderschutzarbeit in der Region nachhaltig zu verbessern. Gemeinsam mit Leitungskräften und Fachkräften an der Basis der am Kinderschutz beteiligten Berufssysteme

  • der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe
  • des Gesundheits-, Familienhilfe und des Bildungssystems
  • der Schwangerschaftsberatung, Frauen- und Männerberatung
  • der Polizei und der Feuerwehr
  • des Familiengerichts
  • sowie eingeladenen Klientinnen und Klienten der sozialen Dienste

wurde in 12 ausgewählten Modell-Kommunen ein Prozess der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Kinderschutz in 5 x 2-tägigen Werkstatt-Treffen angestoßen.

Die Städte Lünen, Herdecke, Hattingen und Witten bildeten im Rahmen des Projektes das Kinderschutzcluster 7. Witten war hierbei die federführende Modellkommune.

Themen der einzelnen Qualitätsentwicklungswerkstätten waren:

  • Theorie der Kindeswohlgefährdung
  • Das Unerwartete managen - Risiken und Fehler im Kinderschutz
  • Datenschutz im Kinderschutz
  • Kooperation im Kinderschutz
  • Familien im Kinderschutz / Familien verstehen / Fallverständnis 

Uni Witten Herdecke

Link: Universität Witten Herdecke

VHS

Link: Volkshochschule Witten Wetter Herdecke

Prävention in Witten

Kein Kind zurücklassen!

KiWi

TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN

Logo: Vielfalt tut gut

KiJuPa

Das Jugendamt.

WIN

Link: Wittener Internationales Netzwerk

Klickit-witten.de

Bündnis Soziale Stadt

Apothekennotdienst

Link: Apothekennotdienstkalender

Pflege-Info EN

Link: Pflegeberatung EN

Blutspendetermine

DRK-Blutspendedienst West
Aktuelle Blutspendetermine in WITTEN
 
 

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