Als Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.
Als grundlegende Kinderrechte gelten:
Kinder- und Jugendschutz ist ein Thema, das alle angeht. Der Begriff des Kinder- und Jugendschutzes umfasst die gesellschaftlichen Reaktionen darauf, dass unsere Lebensumwelt Gefährdungen mit sich bringt und diese für Kinder und Jugendliche teilweise anders als für Erwachsene bestehen. Im Einzelnen geht es darum
Viele Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz, Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. unter http://www.ajs.nrw.de/ oder auf der Seite des zuständigen Ministeriums http://www.bmfsfj.de/
Bei der Jugendförderung des Amtes für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten können Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz und zur Beschäftigung von Kinder und Jugendlichen gestellt werden.
Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
In den letzten Jahren wurden tragische Ereignisse von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung vor allem durch die Presse bekannt. Bei der Betrachtung verschiedener Fälle wurde auch immer wieder deutlich, dass alle Bürger engagiert und wachsam sein sollten, um ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Jugendämter alleine können ohne konkrete Hinweise und Verdachtsäußerungen auf Kindesvernachlässigung und Gefährdung nicht tätig werden.
Zwar arbeiten mittlerweile Frauenärztinnen und Frauenärzte, Kinderkliniken, Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Beratungsstellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und öffentliche Institutionen eng zusammen, jedoch ist Zivilcourage in der Bevölkerung durchaus gefragt.
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist im § 8a SGB VIII verankert. Hier wird die genaue Vorgehensweise beschrieben.
Der Schutzauftrag des Amtes für Jugendhilfe und Schule umfasst auch Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung. Dies bedeutet im Einzelfall nicht immer eine Wegnahme von Kindern, sondern auch Installation von Hilfen.
Wenn Sie also eine Meldung auf einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mitteilen wollen:
Projektbeschreibung
Im gemeinsamen Beschluss der Konferenz der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 12.Juni 2008 wurde das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) mit einem neuen Aufgabenbereich beauftragt:
"Um Defizite im Kinderschutz zu identifizieren und um aus problematischen Kinderschutzverläufen zu lernen, wird das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in Abstimmung mit Bund und Ländern eine Plattform für einen regelhaften Erfahrungsaustausch einrichten."
Das in diesem Zusammenhang vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen ausgeschriebene und in Auftrag gegebene Forschungs- und Qualitätsentwicklungsprojekt "Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz" beteiligte in einem Zeitraum von September 2009 bis Juli 2010 bundesweit 42 Kommunen mit ihren für den Kinderschutz verantwortlichen Jugendämtern an einem dialogischen Qualitätsentwicklungsprozess, um die Kinderschutzarbeit in der Region nachhaltig zu verbessern. Gemeinsam mit Leitungskräften und Fachkräften an der Basis der am Kinderschutz beteiligten Berufssysteme
wurde in 12 ausgewählten Modell-Kommunen ein Prozess der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Kinderschutz in 5 x 2-tägigen Werkstatt-Treffen angestoßen.
Die Städte Lünen, Herdecke, Hattingen und Witten bildeten im Rahmen des Projektes das Kinderschutzcluster 7. Witten war hierbei die federführende Modellkommune.
Themen der einzelnen Qualitätsentwicklungswerkstätten waren:
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de