Altengerechte / barrierefreie Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, müssen gewisse Ausstattungsmerkmale aufweisen - im Hinblick auf den Komfort und vor allem die Sicherheit älterer Menschen: Unter anderem gibt es keine Schwellen innerhalb der Wohnung, mit optischen oder akustischen Warnsignalen kann sofort Hilfe angefordert werden und es gibt als Treffpunkt einen Gemeinschaftsraum für Alle.
Über 700 altengerechte / barrierefreie Wohnungen stehen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Voraussetzungen zum Bezug einer öffentlich geförderten Altenwohnung sind ein Wohnberechtigungsschein und ein Mindestalter von 55 / 60 Jahren. Die Wohnungsgröße beträgt für eine Einzelperson 40 bis 49 qm und für zwei Personen 50 bis 60 qm.
Wenn die Miete dafür zu hoch ist und Sie wissen möchten, ob Ihnen Wohngeld zusteht, stellen Sie bitte einen Antrag. Sie müssen nachweisen, wie viele Familienmitglieder zu ihrem Haushalt gehören, wie hoch Ihr Familieneinkommen und Ihre Miete oder Belastung sind.
Altengerechte Wohnungen, für die kein Wohnberechtigungsschein benötigt wird, werden ebenfalls angeboten.Hilfe und Beratung erhalten Sie bei den nachfolgend aufgeführten Dienststellen des Amtes für Wohnen und Soziales der Stadt Witten:
Seniorenbüro der Stadt Witten, RathausBirgit Böcker, Wilfried Braun und Erika Radowskymit dem Sozialdienst für ältere Bürger der Stadt Witten, RathausUlrike Fell-Schnurbusch, Ernst-Jochen Klein und Brigitte NeckerWohnberechtigungsbescheinigungen erhalten Sie im RathausSilke Fuchs und Hubert Krefter
Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie
in Zimmer 216 und 217 des Rathauses
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus@stadt-witten.de