Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen können zu ihrer Entlastung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Grundpflege und der Behandlungspflege zahlreiche ambulante Pflege- und Hilfsdienste in Anspruch nehmen.
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht man alltägliche Arbeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen und Waschen der Wäsche.
Die Grundpflege umfasst insbesondere Hilfen beim Aus- und Anziehen, beim Gehen, Aufstehen, Treppensteigen, bei der Körperpflege, beim Waschen, Duschen, Baden und - falls nötig - auch beim mundgerechten Zubereiten der Nahrung.
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