Voraussetzung für die Heimaufnahme ist unter anderem die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst. Den erforderlichen Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.
Die Pflegekassen bezuschussen die Pflege, die medizinische Behandlung und die soziale Betreuung. Bei vollstationärer Heimpflege betragen die Zuschüsse monatlich 1.023 EUR in Pflegestufe I, 1.279 EUR in Pflegestufe II und 1.510 EUR in Pflegestufe III. In besonderen Härtefällen können bis 1.918 EUR gezahlt werden.
Die Beträge sind für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 festgelegt.
Auch wenn von der Pflegekasse keine oder nur eine geringe Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, ist die Aufnahme in ein Altenpflegeheim möglich.
Bei unmittelbarem Übergang vom Krankenhaus in ein Pflegeheim gewähren die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen ab Aufnahme Leistungen analog Pflegestufe 1.
Schwerstpflegebedürftige
Bei Schwerstpflegebedürftigen, die bereits Leistungen der Pflegestufe III erhalten, wird die Erforderlichkeit der vollstationären Pflege unterstellt. Ausschlaggebend dafür sind Art, Häufigkeit und zeitlicher Umfang des Hilfebedarfes. Die Zahlungen der Pflegekassen erfolgen unmittelbar an das Heim.
Wichtig: Maßgebend für die Höhe der Zuschüsse zur vollstationären Pflege in einem Altenheim ist der endgültige Bescheid Ihrer Pflegekasse.
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