Voraussetzung für Aufnahme ist Feststellung der Pflegebedürfitgkeit

Ein Grundsatz in der Pflegeversicherung lautet: Es sollen immer nur soviel Leistungen in Anspruch genommen werden, wie nötig.

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel: Häusliche Pflege geht vor teilstationärer (Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege) Pflege. Und bevor eine vollstationäre Pflege in einem Altenpflegeheim in Betracht kommt, ist zu prüfen, ob nicht schon mit teilstationärer Pflege in ausreichendem Maße geholfen werden kann.

Tatsächlich kann durch vielfältige Service- und Hilfsangebote der „Mobilen Sozialen Dienste“ oft erreicht werden, dass alte Menschen in ihrer vertrauten Umgebung weiterleben können. 

Wenn Sie dennoch eines Tages feststellen müssen, dass es wirklich nicht mehr anders geht, können Ihnen sicherlich Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten nützliche Tipps zu einem möglichen Heimaufenthalt geben. Doch bleibt es grundsätzlich Ihre Entscheidung, ob Sie in ein Pflegeheim gehen möchten - und in welches.

Uni Witten Herdecke

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VHS

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KiWi

TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN

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KiJuPa

Das Jugendamt.

WIN

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Klickit-witten.de

Bündnis Soziale Stadt

Apothekennotdienst

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