Es kann sein, dass Sie als Heimbewohner / in trotz des Zuschusses der Kasse auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind, die wiederum von Ihrem Einkommen und Vermögen abhängig sind.
Grundsatz: Sozialhilfe muss nicht zurückgezahlt werden
In den Beratungsgesprächen des Amtes für Wohnen und Soziales wird häufig die Frage gestellt: Muss ich die Sozialhilfe irgendwann zurückzahlen? Die Antwort lautet grundsätzlich „nein“. Doch wie immer gibt es einige begründete Ausnahmen von der Regel. Zurückgezahlt werden muss die Sozialhilfe nur, wenn
bewusst falsche Angaben zu Einkommen oder Vermögen gemacht wurden,
die Hilfsbedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, die Sozialhilfe als Darlehen gewährt wurde, um einen Engpass zu überbrücken, die Sozialhilfe aus einer Erbschaft zurückgezahlt werden kann.
Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Heimaufnahme Ihren Antrag beim Amt für Wohnen und Soziales, da die Sozialhilfe erst ab „Bekanntwerden“ der Hilfsbedürftigkeit gewährt wird.
Für den Fall, dass Sie zur Deckung der Unterbringungskosten auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind, sind noch eine Checkliste und ein Merkblatt angehängt.
Sie zeigen auf, welche Wege einzuschlagen sind und welche Unterlagen und Belege benötigt werden, um eine umgehende Kostenübernahme durch das Amt für Wohnen und Soziales zu gewährleisten.
Sollten Sie Angst davor haben, dass andere Personen möglicherweise für Sie Unterhalt zahlen müssen - verzichten Sie auch dann nicht auf Ihr Recht. Enkelkinder oder entferntere Verwandte sind ohnehin nicht unterhaltspflichtig. Und Kinder werden für Eltern oder Elternteile nur dann zum Unterhalt herangezogen, wenn nach Sicherstellung ihres eigenen, großzügig berechneten Unterhaltsbedarfes noch ausreichende Beträge übrig bleiben.
Haben Sie noch Fragen zum Unterhalt ?
Für die Heimaufnahme ist Bernd Biewald vom Fachbereich Finanzen, Kreisentwicklung und Soziales, Abteilung Soziales, des Ennepe -Ruhr -Kreises unter Tel.: 02336 / 93 22 68 Ihr Ansprechpartner.
Amt für Wohnen und Soziales und Sozialdienste bieten persönliche Beratung
Sie können jederzeit die telefonische oder persönliche Beratung Ihres Amtes für Wohnen und Soziales in Anspruch nehmen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ins Rathaus zu kommen, besuchen Sie die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter auch gern in Ihrer Wohnung.
Sie können sich selbstverständlich auch direkt bei den Heimen informieren. Oftmals ist nach Terminabsprache auch eine Besichtigung möglich.
Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz oder wollen aus wichtigen Gründen in ein auswärtiges Heim aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen:
Amt für Wohnen und Soziales (Hilfe in Einrichtungen und Hilfe zur Pflege), Rathaus
Erika Radowsky, Brigitte Klass, Jutta Neumann und Marlis von Rüden
Sozialdienst für ältere Bürger der Stadt Witten, Rathaus
Wilfried Braun, Ulrike Fell-Schnurbusch, Brigitte Necker und Ernst-Jochen Klein
Seniorenhilfe der Stadt Witten, Rathaus
Birgit Böcker und Erika Radowsky
Sozialdienste in den Krankenhäusern
Ev. Krankenhaus Witten gGmbH
Pferdebachstr. 27
Tel.: 175 - 23 21
175 - 23 25
Marien-Hospital
Marienplatz 2
Tel.: 173 - 11 73
173 - 11 74
173 - 14 09
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus@stadt-witten.de