Es ergibt sich beispielsweise für einen Alleinstehenden mit einer Miete von 250 €, Heizkosten von 50 € und einer Rente von 200 € einen Grundsicherungsbedarf von

 

 

Hier können Sie Ihre Zahlen eintragen

Regelsatz Haushaltsvorstand

359,00 €

 

Unterkunftskosten

250,00 €

 

Heizkosten

  50,00 €

 

Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

 

 

Mehrbedarf von 17 % des maßgeb-lichen Regelsatzes wegen Merkmal G im Schwerbehindertenausweis

 

 

Bedarfs-Summe

659,00 €

 

abzüglich Netto-Renteneinkommen

200,00 €

 

ergibt einen Grundsicherungsbedarf

459,00 €

 

 


Für ein Ehepaar bzw. für eine eheähnliche Gemeinschaft (beide sind über 65 Jahre alt) mit einer Miete von 300 €, Heizkosten von 66 €, einer Rente des Ehemannes von 600 € und einer Rente der Ehefrau von 300 € besteht ein Grundsicherungsbedarf von
 

Bedarf

Ehemann

Ehefrau

Für Ihre Zahlen

Regelsatz Haushaltsvorstand bzw. Haushalts-angehörigen

359,00 €

287,00 €

359,00 €

287,00 €

Unterkunftskosten (für jeden anteilig)

 

150,00 €

150,00 €

 

 

Heizkosten (für jeden anteilig)

  33,00 €

  33,00 €

 

 

Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

 

 

 

 

Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes wegen Merkmal G

 

 

 

 

Bedarfs-Summe

 

542,00 €

470,00 €

 

 

abzüglich Rente

 

600,00 €

300,00 €

 

 

ergibt einen Überschuss von

  58,00 €

 

 

 

ergibt einen ungedeckten Bedarf von

 

170,00 €

 

 

 

abzüglich des Überschusses vom Partner

 

  58,00 €

 

 

ergibt einen Grundsicherungsanspruch von

    0,00 €

112,00 €

 

 

 

Reicht zwar das Einkommen nicht aus, haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

 

Uni Witten Herdecke

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Das Jugendamt.

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