Der Rentenantrag sollte möglichst frühzeitig, das heißt mindestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Wer erst zu diesem Zeitpunkt beginnt, sich um die Einkünfte seines Alters zu kümmern, steht vielfach vor einem schwer überschaubaren „Wust“ von Problemen. Besser ist es, sich bereits einige Zeit vor der Antragstellung intensiv mit dem Thema „Rente“ auseinanderzusetzen. Natürlich ist der Rentenantrag nicht so einfach auszufüllen wie ein Versandhausbestellschein, aber er ist selbst für den „Laien“ auch kein Buch mit sieben Siegeln.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Rentenversorgung. Welche davon in Frage kommt, sollte die zukünftige Rentnerin / den zukünftigen Rentner nicht erst dann interessieren, wenn es soweit ist. Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder die Versorgung von Hinterbliebenen: Detailliertes Informationsmaterial hilft gezielt weiter, wenn es darum geht, den eigenen Rentenantrag „auf den richtigen Weg zu bringen“. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass Anspruchsvoraussetzungen, Beitragszeiten, Anrechnungszeiten oder Wartezeiten keine „böhmischen Dörfer“ sind. Der/die gut informierte Antragsteller/in kann damit umgehen und „seine / ihre“ Rentenangelegenheiten in der Regel ohne größere Schwierigkeiten abwickeln.
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus@stadt-witten.de