Zum 1.1.2003 wurde eine neue Sozialleistung, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, eingeführt.
Diese Leistung wird seit dem 1.1.2005 nach den Vorschriften des IV. Kapitel des Sozialgesetzbuches -Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 €, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
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