Wo stellt man den Antrag?
Der Antrag ist bei der Stadt oder Gemeinde zu stellen, in deren Bereich Sie wohnen. Wohnen Sie in Witten, so können Sie den Antrag beim Amt für Wohnen und Soziales, Grundsicherungsstelle, Zimmer 122 und 124, im Rathaus stellen. Leben Sie in einer Einrichtung, so ist der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu schicken, in deren Bereich Sie vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt haben.
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nehmen den Antrag ebenfalls entgegen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihre Sachbearbeiterinnen bei der Stadtverwaltung Witten, Rathaus, Am für Wohnen und Soziales, Grundsicherungsstelle, Zimmer 122-124, wenden.
Für die Buchstaben
A bis K Adith Wolf, Tel. 581 5043 und Gabriele Barthold; Tel. 581 5047
L bis P Heidemarie Jones, Tel. 581 5062
Q bis Z Marlis Baumgarten, Tel. 581 5064 und Kerstin Loyal, Tel. 581 5065
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten ebenfalls.
Sollten auch Fragen nach anderen Leistungen nach dem SGB XII auftreten, so erhalten Sie Beratung bei Wolfgang Müller beim Amt für Wohnen und Soziales, Rathaus, Zimmer 226b.
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus@stadt-witten.de