… für die Menschen in der Stadt
Von den knapp 100.000 Wittenern sind rund 24.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Als Amt für Jugendhilfe und Schule stehen wir gemeinsam mit den Fachkräften und Ehrenamtlichen bei den kirchlichen und freien Jugendhilfeträgern, bei Initiativen, in Schulen und in Vereinen dafür ein, diesen jungen Menschen und ihren Familien ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Umfeld zu bieten.
Kinder und Jugendliche sind die Erwachsenen von morgen. Unsere Arbeit hat das Ziel, trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu einem gesunden Aufwachsen beizutragen. Witten ist eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. Nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie Kontakt auf. Wir sind gern für Sie da!
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die jeweiligen Aufgaben, Leistungen und Angebote werden einerseits durch das Amt für Jugendhilfe und Schule selbst, andererseits auch durch die örtlichen freien und kirchlichen Träger der Jugendhilfe erbracht. Zu den Aufgabenfeldern des Amtes zählen u. a.
Das Amt für Jugendhilfe und Schule besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfe- und Schulausschuss, der die Grundsätze und Leitlinien der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe bestimmt. Die wichtigsten Grundlagen der Arbeit, Angebote und Leistungen des Amtes für Jugendhilfe und Schule sind das Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII, und für den Bereich der Schulen das Schulgesetz NRW.
Herausforderungen
Auch in Zeiten leerer Kassen und steigender Kosten im Bereich der Erziehungshilfen setzt Witten positive Signale für die Kinder, Jugendlichen und Familien. Eine große Herausforderung ist dabei der Bedarf an früh einsetzenden Beratungs- und Hilfeangeboten und der Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt. Des Weiteren steht dem abnehmenden Bedarf an Kindergartenplätzen unter anderem die Notwendigkeit des Ausbaus von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige gegenüber: In Witten soll bis 2013 ein Betreuungsplatzangebot für ein Drittel der unter Dreijährigen entwickelt werden.
Zudem ergeben sich steigende Anforderungen an die Bildungsförderung für die Kleinen von Anfang an, die im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und in der Schulgesetzgebung verankert sind. Dabei bedeutet der Rückgang der Kinderzahlen in den jüngsten Altersgruppen keineswegs eine „Entlastung“ für Jugendhilfe und Schule.
Jutta Schmidt
Leiterin des Amtes für Jugendhilfe und Schule
Rathaus, Marktstraße 16, Zimmer 260
Tel: 02302 / 581 - 5102
Email: jugendhilfe-und-schule(at)stadt-witten.de
Die Öffnungszeiten im Amt für Jugendhilfe und Schule sind abhängig von den Angeboten, variieren sehr stark und sind in dem jeweiligen Bereich angegeben.
Für die Verwaltung:
Mo: 08.00 - 12.00 Uhr
Di: 08.00 - 16.00 Uhr
Do: 08.00 - 12.00 Uhr
Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de