Der Wittener Mietspiegel 2011 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 4.7.2011 als qualifizierter Mietspiegel beschlossen. Er wurde im Arbeitskreis Mietspiegel unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter, dem Amtsgericht Witten sowie der Firma InWIS unter Moderation der Stadt Witten erarbeitet.
Er ist für die Zeit vom 01.04.2011 bis zum 31.3.2013 gültig. Die Anwendung des Mietspiegels wird ausführlich erläutert, so dass die Ermittlung der Miete für den Einzelfall unproblematisch sein dürfte.
Für Rückfragen stehen die Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter sowie die Stadt Witten - Amt für Wohnen und Soziales - zur Verfügung.
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