Anliegen A-Z: Abfallentsorgungsgebühren

Beschreibung

Die Gebühren 2013 für die Benutzung der städtischen Abfallentsorgung betragen bei 14-täglicher Leerung jährlich für Restmüllgefäße mit einem Fassungsvermögen von: 
  

60 l 115,20 EUR
80 l 153,60 EUR
120 l 230,40 EUR
240 l 460,80 EUR
770 l 1.477,92 EUR
1100 l 2.111,28 EUR

Die Biotonne ist in diesen Gebühren bereits eingerechnet.

Die Gebühren für die Benutzung der städtischen Abfallentsorgung ohne Inanspruchnahme der Abfuhr der Biotonne auf Grund von Eigenkompostierung gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Witten betragen bei 14-täglicher Leerung jährlich für Restmüllgefäße mit einem Fassungsvermögen von:

    60 l                 108,24 EUR 
    80 l   144,36 EUR
  120 l   216,48 EUR
  240 l   432,96 EUR
  770 l 1.389,60 EUR  
1.100 l 1.985,16 EUR

In Ausnahmefällen ist eine wöchentliche Leerung der Restmüllgefäße ohne
Aufstellung einer Biotonne möglich. Anträge sind an das Betriebsamt zu stellen. Bei wöchentlicher Leerung betragen die Gebühren für ein Restmüllgefäß mit einem Fassungsvermögen von:

    60 l                 230,40 EUR 
    80 l      307,20 EUR
   120 l      460,80 EUR
   240 l       921,60 EUR
   770 l    2.955,84 EUR
 1.100 l    4.222,56 EUR

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