Anliegen A-Z: Fischereischeine

Beschreibung

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus.

Ein Fischereischein wird bis zum Ende des  jeweiligen Kalenderjahres ausgestellt.

Jugendliche bis 16 Jahre können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Ein Jugendfischereischein wird auch dann ausgestellt, wenn die Fischereiprüfung vor Erreichen des 14. Lebensjahres abgelegt wurde. Dieser ist nur gültig, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein angelt.

Ein Fischereischein ersetzt nicht die Fischereierlaubnis. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein).

Fischereiprüfungen können bei der

Kreisverwaltung Schwelm
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
Telefon: 02336-930
www.en-kreis.de

abgelegt werden.

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Gebühren

  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro       
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Sonderfischereischein: 16,00 Euro
  • 5-Jahres-Sonderfischereischein: 48,00 Euro

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Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Prüfungsbescheinigung über die Fischereiprüfung
  • Bei Ausstellung oder Verlängerung von Jugendfischereischeinen ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Fischereigesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Servicebereich Bürgerberatung
E-Mail:
Telefon: 02302/581-1234
zum Kontaktformular

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Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de