Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus.
Ein Fischereischein wird bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgestellt.
Jugendliche bis 16 Jahre können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Ein Jugendfischereischein wird auch dann ausgestellt, wenn die Fischereiprüfung vor Erreichen des 14. Lebensjahres abgelegt wurde. Dieser ist nur gültig, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein angelt.
Ein Fischereischein ersetzt nicht die Fischereierlaubnis. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein).
Fischereiprüfungen können bei der
Kreisverwaltung Schwelm
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
Telefon: 02336-930
www.en-kreis.de
abgelegt werden.