Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass, kurz ePass genannt, eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip. Ab November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Ein umfangreiches Informationsangebot zum ePass inklusive Kurzfilm und Downloads der neuen Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums unter www.epass.de .
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe und ePässe der ersten Generation behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
Nähere Auskünfte für welche Auslandsreisen Sie tatsächlich einen Reisepass benötigen, erhalten Sie in Ihrem Reisebüro bzw. auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Der Reisepass ist im Regelfall 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren jedoch nur 6 Jahre.
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, worauf die Bürgerberatung keinen Einfluss hat.
Jedoch bietet die Bundesdruckerei einen Expresspass an. Dieser wird innerhalb von 3 Werktagen erstellt.
Ist diese Frist ebenfalls nicht ausreichend, kann auf besonderen Antrag (Nachweis der Dringlichkeit, z. B. Vorlage des Tickets) ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Außerdem bietet die Bundesdruckerei für so genannten Vielflieger die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen (ansonsten enthält der Reisepass 32 Seiten).
Nach erfolgter Beantragung des Reisepass bieten wir Ihnen die Möglichkeit unter Statusabfrage zu überprüfen, ob Ihr Dokument schon zur Abholung in der Bürgerberatung bereit liegt. Sie benötigen dazu die bei der Antragstellung auf Wunsch mitgeteilte voraussichtliche neue Reisepassnummer.
Nach Fertigstellung des neuen Reisepasses holen Sie diesen bitte unter Vorlage des bisherigen Reisepasses ab. Hierbei ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich, Sie können sich dabei durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Voraussetzungen:
Deutsche Staatsangehörigkeit
18. Lebensjahr
Der Antrag ist persönlich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu stellen.
Sofern ein Reisepass vor Vollendung des 18. Lebensjahres benötigt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile sowie das Erscheinen eines Elternteiles bei Antragstellung erforderlich. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor.