Hochwasser: Immer öfter, immer höher

Am 22. März 2022 ist es über 8 Monate her, seit Witten von der Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 getroffen worden ist. Das Sturmtief BERND brachte innerhalb kürzester Zeit außerordentlich große Regenmengen, die zu Überschwemmungen im gesamten Stadtgebiet führten. Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher­schutz NRW betrugen die Niederschlagsmengen am 13/14.07.2021 fast 120 mm in 24 Stunden im gesamten Stadtgebiet. Davon traten insgesamt ca. 66 l/m² allein im Zeitraum zwischen 16.00 bis 20.00 Uhr auf.

An der Ruhr wurden neue Pegelhöchststände erfasst. Die Wasserstandmessungen am Pegel in Hattingen wiesen Wasserstände von knapp 7,00 m und einen Abfluss von zeitweise 1200 m³/s auf. Damit wurde der bisher höchste Wasserstand von ca. 6,04 m und ein Abfluss von 907 m³/s im Jahr 1994 deutlich überschritten.   

Was ist Hochwasser überhaupt?

Hochwasserereignisse sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Sie treten regelmäßig auf und führen zu einer zeitlich beschränkten Überschwemmung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist.
Insbesondere langanhaltende großflächige Regenfälle, lokal begrenzte Niederschläge und Schneeschmelzen lassen die Wasserstände in den Gewässern ansteigen. Hochwasser kann aber auch abseits eines Bachs durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände entstehen.

Die Gefahr nimmt zu!

Infolge des Klimawandels wird sich die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasser in Zukunft auch bei uns deutlich erhöhen. Dies gilt auch für seltene Hochwasserereignisse, die zu großflächigeren Überschwemmungen führen. Hier sind dann auch Menschen betroffen, die sich bislang nur wenig auf Hochwasser vorbereitet haben.
Die Stadt Witten berücksichtigt deshalb bei Ausbau und Unterhaltung der Gewässer auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz.

Doch Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Hier sind auch Sie gefragt.

Hochwasserschutz ist Selbstschutz

Gesetzlich ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz)

Informieren Sie sich!

Hochwasserschutzfibel
Das Bundesinnenministerium hat in der Hochwasserschutzfibel wichtige Informationen für den Eigenschutz zusammengestellt. Von baulichen Maßnahmen über die Organisation einer Nachbarschaftshilfe bis zu Checklisten für persönliches Notgepäck enthält die Hochwasserschutzfibel alles Wissenswerte. Die Broschüre kann im Internet heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

pp NINA
Installieren Sie kostenlos die WarnApp NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf Ihrem Smartphone. Im Falle von drohenden Unwettern und Hochwasser erhalten Sie eine Benachrichtigung mit Handlungsempfehlungen.

Gefahren- und Risikokarten
Wie wahrscheinlich es ist, dass Ihr Grundstück von Überschwemmungen betroffen sein kann, zeigen Hochwassergefahren- und Risikokarten des Landes NRW und die Starkregen-Risikokarte der Stadt Witten.
 

Schützen Sie sich!

Treffen Sie bauliche Vorsorge:
Setzen Sie passende Maßnahmen aus der Hochwasserschutzfibel auch tatsächlich um und bereiten Sie sich auf künftige Hochwasser vor.

Halten Sie die Ufer frei:
Gewässeranlieger müssen unbedingt darauf achten, dass die Ufer freigehalten werden. Damit das Wasser abfließen kann, ohne großen Schaden anzurichten, brauchen unsere Bäche vor allem Raum! Schnittgut kann bei einem Hochwasser ganz leicht abgetrieben werden, bleibt dann an einer anderen Stelle hängen, verstopft den Bachlauf und verursacht einen Rückstau. So entstehen schnell Überschwemmungen, die es ansonsten gar nicht gäbe.
Bitte lagern Sie daher am besten generell nichts entlang des Gewässers!

Versicherungen prüfen:
Nicht alle Gebäude- bzw. Hausratversicherungen zahlen auch bei Schäden durch Starkregen. Hierfür ist eine sogenannte Elementarversicherung erforderlich. Diese deckt Schäden durch bestimmte Naturgewalten ab. Erfasst sind u.a. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen. Eine Elementarversicherung ist in Kombination mit einer Gebäude- bzw. Hausratversicherung zu vereinbaren. Überprüfen Sie bestehende Verträge.

Umgang mit Regenwasser

Der Klimawandel führt zu extremen Wetterereignisse. Heftige Starkregenereignisse und lange Trocken-Phasen nehmen zu. Es kommt zu teils heftigen Überflutungen, die die Bausubstanz schädigen. Möglichkeiten, die Stadt klimaresilienter zu gestalten und an die Folgen des Klimawandels anzupassen, sind neben der Entsiegelung von Flächen, die Versickerung des Regenwassers vor Ort, die Nutzung des Regenwassers sowie Dachbegrünungen. So können bereits kleine Maßnahmen einen großen Beitrag zur Starkregenvorsorge leisten und Niederschlagswassergebühren gespart werden.

Mit Klimaschutz sparen

Die Umwandlung eines Steingartens in einen Naturgarten führt zum Beispiel zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühren und auch durch Dachbegrünung können Gebühren gespart werden. Das Anlegen eines Gründaches anstatt eines Flachdaches kann bei einem 100 m² großen Dach zu einer Ersparnis von 65€ im Jahr führen – durch die Anlegung eines Gründaches anstatt eines Satteldaches können sogar fast 90 € im Jahr gespart werden. Noch größer ist die Ersparnis bei der Nutzung von Rasengittersteinen anstelle von Asphalt: Für eine 100 m² große Fläche lassen sich aktuell fast 100 € Niederschlagswassergebühren im Jahr sparen.

Beratung & Information

Für Fragen und weitere Informationen zum Thema Niederschlagswassergebühren steht die ESW (Herr Wanders, Tel: 02302 9173 771, E-Mail: tobias.wanders@entwaesserung-witten.de) gerne zur Verfügung. Vertiefende Informationen zu Begrünungsmaßnahmen rund ums Haus liefert die Verbraucherzentrale NRW unter: https://www.mehrgruenamhaus.de/