Mietspiegel

Der Wittener Mietspiegel 2020 gilt ab dem 01. März 2020.

Er wurde durch Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 25. November 2019 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gestellt werden.

Die dem Wittener Mietspiegel zugrunde liegenden Daten wurden im Rahmen einer repräsentativen Vermieterbefragung zum Stand Juni 2017 ermittelt und zum Stand Juni 2019 mittels Index fortgeschrieben.

Der qualifizierte Wittener Mietspiegel 2020 ist als Download hier abrufbar.

Im Zeitraum März 2018 bis Februar 2020 ist der qualifizierte Wittener Mietspiegel 2018 anwendbar. Der qualifizierte Wittener Mietspiegel 2018 ist hier als Download abrufbar.

Bis Februar 2018 galt der Wittener Mietspiegel 2013 als einfacher Mietspiegel. Der einfache Wittener Mietspiegel 2013 ist  als Download hier abrufbar.

Häufig gestellte Fragen zum qualifizierten Mietspiegel 2020 hier.

Der Wittener Mietspiegel 2023 ist in Bearbeitung

Der kommende neue qualifizierte Mietspiegel 2023 liegt zur Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit, den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat nunmehr vor. Er soll zum 01.07.2023 veröffentlicht werden.

Die Beschlussvorlage mit Mietspiegeltext 2023 ist hier abrufbar.

Herr Wylich

62 Abteilung Wohnbauentwicklung und Bewertung
Details

Frau Spelten

62 Abteilung Wohnbauentwicklung und Bewertung
Details

Handlungskonzept Wohnen (HKW) 2030 für die Stadt Witten

Die Veränderungen in der Wohnungsnachfrage führen dazu, dass sich die wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarfe  weiterentwickeln: So stellen die Anpassung der Bestände an den demographischen Wandel, neue Nachfragestrukturen, die Entwicklung neuer, nachfragerechter Wohnungen, die bedarfsgerechte Versorgung z.B. älterer Menschen und die sozialpolitischen Versorgungs-und Integrationserfordernisse Herausforderungen dar, die nicht von einzelnen Akteuren - weder den Wohnungsunternehmen noch von der Kommune – alleine bewältigt werden können, sondern die koordinierte Strategien auf der lokalen Ebene erfordern.

Im Juni 2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschlossen, dass der Masterplan Wohnen (2008) vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung als gesamtstädtisches  Handlungskonzept Wohnen mit zu entwickelnden Strategien der Wohnbauflächenentwicklung und quartiersbezogenen Wohnungsbestandsverbesserung erstellt werden soll.

Die Erarbeitung ist abgeschlossen. Das HKW wurde am 02.07.2018 vom Rat der Stadt Witten als informelles, städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB, dessen inhaltliche Umsetzung als Leitfaden u.a. für die kommunale Stadt- und Bauleitplanung zu berücksichtigen ist, beschlossen.

Auf dieser Grundlage werden nunmehr konkrete Umsetzungsmaßnahmen von der Verwaltung erarbeitet.

Das vom Rat beschlossene Handlungskonzept finden Sie hier. Download Handlungskonzept.
 

Ansprechpersonen

Herr Wylich

62 Abteilung Wohnbauentwicklung und Bewertung
Details