Pferdebachstraße: Mittelstreifen ist Multifunktionsbereich – aber nicht zum Parken

Die Pferdebachstraße hat ein neues Element bekommen. In der Mitte ist ein Multifunktionsstreifen mit zwei wichtigen Aufgaben: Er ermöglicht die Ein- und Ausfahrt von privaten Grundstücken und er erleichtert es Fußgängerinnen und Fußgängern, die Straße zu überqueren. Zum Parken aber ist er nicht da.

Zum Ein- und Ausfahren von Grundstücken und für Fußgängerinnen und Fußgänger, um leichter die Straße zu überqueren, ist der Multifunktionsstreifen in der Mitte der Pferdebachstraße da. Aber nicht zum Parken.

Die umgebaute Pferdebachstraße hat ein neues Element bekommen. Denn zwischen den Fahrspuren ist, im Wechsel mit Grünbereichen, ein Multifunktionsstreifen. Er ist durch einen niedrigen Bordstein leicht von der Fahrbahn abgesetzt und hat zwei wichtige Aufgaben: Er ermöglicht die Ein- und Ausfahrt von privaten Grundstücken über die Fahrbahn hinaus und er bietet Fußgängerinnen und Fußgängern die Möglichkeit, die Straße besser zu überqueren.

Straßenverkehrsordnung verbietet Parken in der Mitte

Zu einem Zweck ist der Streifen jedoch nicht da: zum Parken. Dies ist in der Pferdebachstraße nur auf den angelegten Parkstreifen jeweils rechts der Fahrbahn erlaubt. Das ergibt sich aus § 12 der Straßenverkehrsordnung. Wegen des dort festgelegten Gebots zum Rechtsparken ist es auch nicht notwendig, eigens Schilder aufzustellen.

Das heißt also: Wer das Auto auf dem Mittelstreifen abstellt, bekommt das übliche Falschparker-Knöllchen.

Info-Flyer verteilt

Zuletzt hatten trotzdem wiederholt Fahrzeuge auf dem Multifunktionsstreifen geparkt. Deswegen verteilt die Stadt Witten im näheren Umfeld der Pferdebachstraße derzeit Flyer mit Informationen, wofür der Mittelstreifen da ist – und wofür nicht. Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern ist das längst klar, und sie beschweren sich bereits über die Falschparker.

Die Straßenverkehrsordnung lässt genau zwei Ausnahmen zum Gebot des Rechtsparkens zu: in Einbahnstraßen und wenn am rechten Fahrbahnrand Schienen liegen. Beides trifft auf die Pferdebachstraße nicht zu.