Was ist eine Baulücke?
Baulücken und unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang gewinnen immer mehr an Bedeutung als Bauflächenreserve im Innenbereich. Die Stadt Witten veröffentlicht daher die Baulücken im Rahmen des Baulandkatasters im Sinne des § 200 Baugesetzbuch (BauGB). Das Baulandkataster soll Architekten, Maklern und Bauwilligen als Information und Entscheidungshilfe dienen.
Aus dem Baulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Die konkrete Bebaubarkeit richtet sich nach den baurechtlichen Zulässigkeitsvorschriften. Unbekannt ist bei den meisten der erfassten Baulücken, ob seitens der jeweiligen Grundstückseigentümer auch Veräußerungsinteresse besteht.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind im Baulückenkataster keine Angaben über Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder sonstigen Nutzer des untersuchten Grundstücks enthalten. Beschrieben wird in der Baulückenbeschreibung lediglich, ob sich das Grundstück im privaten oder städtischen Besitz befindet. Die Zusammenstellung der Baulücken identifiziert lediglich eine Bebauungsmöglichkeit und soll als Anregung dienen. Die Informationen zu dem Grundstück, zur Bebauungsmöglichkeit, zur Eigentümerstruktur, zu sonstigen Grundstücksfestsetzungen müssen von den Interessenten eigenständig ermittelt werden. Eine Gewähr für eine konkrete Bebauung kann daher nicht übernommen werden.
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