Bebauungsplan Nr. 100A "Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße"

Der Bebauungsplan 100A "Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße" wurde am 28.07.1997 rechtsverbindlich. Er liegt südlich der Westfalenstraße, nördlich der Annenstraße und östlich der sog. Wickmannfläche und setzt im gesamten Plangebiet ein Kerngebiet fest.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat (gemäß Plan vom 01.10.2012) am 22.11.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 100A "Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße" beschlossen. Am 03.12.2012 hat der Rat den Beschluss über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB gefasst.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist der Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten aus dem Erotikbereich. Die sonstigen, bereits bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unverändert.

Bebauungsplanes Nr. 243 "Westliche Bahnhofstraße – südlicher Teil"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 03.05.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 243 "Westliche Bahnhofstraße – südlicher Teil" beschlossen; am 03.12.2012 hat der Rat der Stadt Witten den Beschluss über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB gefasst.

Der Bebauungsplan überlagert die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 94 „Witten-Innenstadt I“ einschließlich seiner 1. und 2. Änderung, des restlichen Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 95 „Witten Innenstadt I“ einschließlich seiner 1. Änderung, des Bebauungsplans Nr. 10 a-1 „Innenstadt, Teilgebiet 1 (Hammerstraße, Bahnhofstraße, Poststraße, Bellerslohstraße)“ und des Bebauungsplans Nr. 10 a-2 „Innenstadt, Teilgebiet 2 (Bahnhofstraße, Hammerstraße, Bellerslohstraße, Steinstraße)“,gemäß Plan vom 27.03.2012.

Ziel des Bebauungsplans ist eine planungsrechtliche Feinsteuerung der baulichen Nutzungen auf Grundlage des vom Rat der Stadt Witten beschlossenen Masterplans Vergnügungsstätten.

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Bebauungsplan Nr. 244 "Stadtteilzentrum Annen"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 22.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244 "Stadtteilzentrum Annen" beschlossen; am 03.12.2012 hat der Rat der Stadt Witten den Beschluss über die Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB gefasst.

Das Bebauungsplangebiet umfasst die Bebel-/Geschwister-Scholl-Straße, die Stockumer Straße und Teile der Annenstraße gemäß Plan vom 01.10.2012.

Ziel des Bebauungsplans ist der Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten aus dem Erotikbereich im gesamten Annener Versorgungsbereich.

Bebauungsplan Nr. 245 "Einzelhandelszentrum Hörder Straße"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 18.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245 "Einzelhandelszentrum Hörder Straße" beschlossen.

Der Bebauungsplan hat das Ziel, eine planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Ersatzgebäudes für einen Lebensmitteldiscounter mit einer geänderten Gebäudeausrichtung an gleicher Stelle mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.199 qm herzustellen.

Der Bebauungsplan soll daher eine Sondergebietsfläche nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Einzelhandel ausweisen.

Buswendeanlage Annen

Die Stadt Witten hat am 17.12.2012 im Gemeindesaal der kath. St. Joseph-Gemeinde eine Bürgeranhörung zum Thema "Buswendeanlage Annen" durchgeführt. Das offizielle Protokoll kann ab sofort heruntergeladen werden. Die Entscheidung über den neuen Standort der Buswendeanlage ist für März 2013 geplant.

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