Neue Chancen für die Wittener Innenstadt

Mit dem "Sofortprogramm Innenstadt" des Landes NRW hat die Stadt Witten die Möglichkeit Leerstände in der Innenstadt zu reduzierten Konditionen anzumieten und anschließend spannende neue Nutzungen auszuprobieren. Die geförderte Laufzeit endet am 31.12.2023.

Das „Sofortprogramm Innenstadt“ verfolgt ausdrücklich das Ziel, Anschub zu leisten, um mittelfristig eine neue Etablierung von Ladennutzungen zu erreichen.

Für Immobilieneigentümer/innen

Sie sind Eigentümer/in eines leerstehenden Ladenlokals in der Wittener Innenstadt? Sie sind interessiert an einer neuen Nutzung in Ihrem Ladenlokal und würden hierfür bis max. zum 31.12.2023 auf einen Teil Ihrer Miete verzichten? Dann nutzen Sie das Förderprogramm und nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Witten Ihr leerstehendes Ladenlokal bis max. 70 % der Altmiete (Kaltmiete) anmietet und dieses wiederum stark vergünstigt  bis max. zum 31.12.2023 untervermietet. Damit erhalten Sie die Chance, neue Nutzende für Ihr Ladenlokal zu finden, wieder Mieteinnahmen zu generieren und eine positive Entwicklung in der Wittener Innenstadt voranzutreiben.

Voraussetzungen

  • leerstehende Ladenlokale müssen im sog. Konzentrationsbereich liegen
  • Fläche des Ladenlokals beträgt max. 300 qm
  • nach Möglichkeit liegt zum Nachweis der vorigen Altmiete der letzte Mietvertrag vor, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen

Für potentielle Mieter/innen eines Ladenlokals

Sie haben eine Geschäftsidee und wollten diese schon immer mal ausprobieren? Sie haben ein Konzept und suchen Partner/innen zur Umsetzung? Sie haben Interesse an der Eröffnung eines eigenen Geschäfts oder Dienstleistungsbetriebs in der Wittener Innenstadt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Ideen! Die Stadt Witten bietet Ihnen den Raum, Ihre Geschäftsidee auszuprobieren. Für den Zeitraum bis max. zum 31.12.2023 können Sie für nur mind. 20 % der regulären Miete zzgl. Nebenkosten ein attraktives Ladenlokal anmieten. Wichtig jedoch: Kosten für Umbauarbeiten, Nutzungsänderungsanträge und Anschaffung von Einrichtungsgegenständen o. ä. können NICHT gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Zukunftsorientiertes, tragfähiges Geschäftsmodell mit der Voraussetzung nach Ablauf der Förderphase, die am Markt übliche Miete zu zahlen
  • Passantenfrequenz bringendes Konzept, wie z.B.:
    • Facheinzelhandel inkl. Pop-up-Stores & Start-ups
    • Gastronomie inkl. Start-ups
    • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
    • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
    • Neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen
    • Showrooms des regionalen Online Handels
    • Urbane Produktion
    • Kulturwirtschaftliche Nutzungen
    • Bildungsangebote und Kinderbetreuung
    • Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen)

Die Entscheidung hinsichtlich der Förderung trifft ein Auswahlgremium. Sofern Sie Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen gerne die Bewerbungsunterlagen zu.

Ansprechpersonen

Herr Grüner

62 Abteilung für Wirtschaftsentwicklung und Standortmanagement
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Herr Kubski

62 Abteilung für Wirtschaftsentwicklung und Standortmanagement
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