...für die Menschen in der Stadt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung, für Politik, Justiz und Polizei. Zum Gemeinwohl der Bevölkerung erfüllen wir die gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Aufrechterhaltung der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sowie zur Gefahrenabwehr.
Im Rahmen seiner Ermessensspielräume - soweit vorhanden - muss das Ordnungsamt täglich zwischen den Interessen des Einzelnen und dem Wohl der Allgemeinheit abwägen, wobei das allgemeine Interesse an Sicherheit und Ordnung nicht immer mit den Interessen des Einzelnen vereinbar sind: So sind beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig und sinnvoll, das Bußgeld für Tempoüberschreitungen wird aber ungern bezahlt.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Ordnungsamt erfüllt eine ganze Reihe verschiedener Aufgaben, die den Schutz der Allgemeinheit a) durch Prävention und b) durch repressive Maßnahmen sicherstellen sollen:
Herausforderung(en)
Die Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und des Einzelnen ist häufig eine Gratwanderung, wobei sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsbereichs einig sind: Dem Ordnungsamt geht es nicht um das stumpfe Umsetzen von Gesetzen, sondern um die Einhaltung von "Spielregeln", die im täglichen Miteinander dem ganz normalen Bedürfnis und Menschenverstand des einzelnen Bürgers entsprechen sollten.
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Stadt Witten | Marktstr. 16 | Postfach 2280 | 58449 Witten
Telefonzentrale: 02302 581-0 | E-Mail: rathaus(at)stadt-witten.de