Standorte und Belegung
Die Verwaltung hat neun städtische Unterkünfte im Stadtgebiet und natürlich leben Flüchtlinge auch in privaten Wohnungen überall in Witten. Beides folgt dem Gedanken, dass eine Verteilung „sozialverträglich“ ist, vor allem aber der Integration dient! Auch aus der Brauckstraße als großer Unterkunft sollen die Flüchtlinge nach Möglichkeit zeitnah in privaten Wohnraum umziehen.
Welcher Wohnraum wird benötigt?
Besonders dringend wird Wohnraum für große Familien mit mehreren Kindern gesucht, da Asylbewerberfamilien i.d.R. keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Es ist jedoch grundsätzlich jedes Wohnungsangebot – im Rahmen der unten stehenden Nettokaltmiete-Obergrenzen für Witten – willkommen!
Wer Mietwohnungen zur Verfügung stellen kann, meldet sich bitte telefonisch 581-5015 oder 581-5038 oder 581-5057 oder per E-Mail an wohnen.soziales(at)stadt-witten.de.
Welche Miethöhe darf ich ansetzen?
Die überwiegende Anzahl der wohnungssuchenden Flüchtlinge und Asylbewerber ist momentan noch auf Leistungen der Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialamt) angewiesen. Dort werden anhand von Richtlinien die Höchstbeträge für die Anmietung von Wohnraum festgelegt. In der Stadt Witten bestehen folgende Nettokaltmietobergrenzen:
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
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max. Größe | 50 m² | 65 m² | 80 m² | 95 m² | 110 m² |
Nettokaltmiete | 280,00 | 340,00 | 420,00 | 510,00 | 600,00 |
Betriebskosten | 91,00 | 118,00 | 146,00 | 173,00 | 200,00 |
Kaltmiete (gerundet) | 371,00 | 458,00 | 566,00 | 683,00 | 800,00 |
+ 10% Zuschlag | 408,10 | 503.80 | 622,60 | 751.30 | 880,00 |
Heizkosten | 75,00 | 97,50 | 120,00 | 142,50 | 165,00 |
Gesamtmiete | 446,00 | 555,50 | 686,00 | 825,50 | 965,00 |