„Alle Jahre wieder“... macht die Bürgerberatung bei der Stadt Witten auf das Widerspruchsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam. Danach hat jede melderechtlich erfasste Person Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgegebene Widersprüche behalten ihre Gültigkeit.
Alle Informationen rund ums Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten (Rechtsgrundlagen; Formulare) gibt es auf www.witten.de über den Pfad „Rathaus & Service“ >> „Bürgerservice“ >> „Infos von A-Z“, und dann unter W wie „Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten“ ˃˃ Formulare (am Fuße der Seite). Oder man klickt ganz einfach hier. Das ausgedruckte und ausgefüllte Formular kann man im Rathaus (Zimmer 1) abgeben oder per Post schicken an: Stadt Witten, Bürgerberatung, 58449 Witten.
Am 16. März ist die entsprechende Öffentliche Bekanntmachung auf den Internetseiten der Stadt unter www.witten.de >> Bürgerservice Rat & Verwaltung >> Bekanntmachungen (hier) zu finden.
()