Photovoltaik-Panele mit Schriftzug

Kommunale Photovoltaik-Förderung

Neue Informationen  - Stand 08.08.2023

Vielen Dank für die zahlreichen Förderanträge und das große Interesse an erneuerbaren Energien.

Leider sind die zur Verfügung stehenden Mittel sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits aufgebraucht. Wir bitten daher davon abzusehen, weitere Förderanträge zu stellen.

Es besteht die Möglichkeit, dass im Zuge der Nachweiserbringung durch die Antragsstellenden innerhalb der nächsten sechs, bzw. zwölf Monate wieder Mittel frei werden. Diejenigen, die bisher einen Antrag gestellt haben, aber keine Förderung mehr erhalten können, werden auf eine Warteliste gesetzt. Sollten darüber hinaus weitere Mittel frei werden, würden wir dies hier und in der Presse bekannt machen.

Mit Ratsbeschluss vom 19. Juni 2023 treten die kommunalen Richtlinien zur Förderung von

der Stadt Witten in Kraft.

Antragsschluss ist der 31. Dezember 2023.

Mit den Förderprogrammen möchte die Stadt Witten ihre Einwohner und Einwohnerinnen dabei unterstützen, Sonnenenergie zu nutzen und ihnen eine Möglichkeit bieten, ihre Stromkosten zu reduzieren und einen persönlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten. Solarenergie als Stromlieferant ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Die wichtigsten Informationen kurz und knapp

Förderrichtlinie

Dachphotovoltaik

Balkon-Solarmodul

Insgesamt zu Verfügung stehende Mittel

40.000 €

20.000 €

Anzahl möglicher Bewilligungen

ca. 40 Förderanträge

100 Förderanträge

Förderhöhe

320 €/kWP, maximal 1.000 €

200 €, für maximal 600 Watt (Ausgabe Wechselrichter)

Für den Förderantrag bereitzuhaltende Unterlagen [upload]

  • Scan des Personalausweises (beide Seiten)
  • Scan des Grundbucheintrags des Eigenheims
  • Aktuelles Angebot mit detaillierter Planungs- und Kostenbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • ggf. Vollmacht bei Antragsstellung durch einen Bevollmächtigten (zzgl. des Personalausweises des Bevollmächtigten)
  • Scan des Personalausweises (beide Seiten)
  • Scan des Mietvertrages oder Eigentumsnachweises
  • Nur für Einfamilienhäuser: Nachweis, dass das Dach des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage ungeeignet ist.

 

Antragsberechtigte

 

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in Witten und Eigentümer/Eigentümerin eines Einfamilienhauses innerhalb des Stadtgebiets von Witten
  • Nutzung der erzeugten Solarenergie zur Eigenversorgung
  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in Witten und Vermieter/ Vermieterin/ Mieter/ Mieterin/ Eigentümer/ Eigentümerin einer Wohneinheit in einem Zwei-/ Mehrfamilienhaus innerhalb des Stadtgebiets von Witten
  • Nutzung der erzeugten Solarenergie zur Eigenversorgung

Einen Förderantrag stellen

Zum Schutz der Umwelt wird eine papierlose Antragsstellung empfohlen.

Das Förderantragsverfahren kurz zusammengefasst:

Wie wollen Sie den Förderantrag stellen?

  • Zur Online Antragsstellung (die Fördermittel sind ausgeschöpft)
  • Online herunterladen (s. Downloads) und ausgefüllt per E-Mail an pv-foerderprogramme@stadt-witten.de senden oder in Papierform bei der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz einreichen (per Post oder persönlich)
  • Antragsunterlagen in Schriftform können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz (Technisches Rathaus, Annenstraße 113, Raum 208) abgeholt und eingereicht werden.

Im ersten Schritt wählen Sie aus, für welche Förderung Sie einen Antrag stellen möchten, entweder für eine Dachphotovoltaik-Anlage oder für ein Balkon-Solarmodul. Eine Antragsstellung für eine Dachphotovoltaik-Anlage und ein Balkon-Solarmodul für das gleiche Gebäude ist nicht möglich.

Die erzeugte Solarenergie darf nur zur Selbstversorgung genutzt werden.

  • Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Über eine Bewilligung kann erst entschieden werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
  • Mit der Maßnahmenumsetzung dürfen Sie erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides beginnen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht gestattet und förderschädlich.
  • Sobald die Photovoltaikanlage angeschlossen ist und Solarenergie erzeugt, reichen Sie entweder online im Serviceportal der Stadt Witten oder bei der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz die Leistungsnachweise ein. Eine detaillierte Beschreibung zur Einreichung der Unterlagen finden sie hier: [PDF]. Sobald alle Nachweise vorliegen und positiv geprüft wurden, wird die Fördersumme auf das Konto des Antragsstellenden überwiesen.

Einzureichende Leistungsnachweise

Dachphotovoltaik

  • Inbetriebnahmeprotokoll: Ein vom Fachunternehmen bestätigtes Formblatt über eine ordnungsgemäße, sichere Inbetriebnahme gemäß gültiger Normen und Regelwerke
  • Kostennachweis mit Angaben zur Leistung der Anlage (kWP), der Art der Module und der Modulfläche (m2) für die Installation der Anlage
  • Fotos der fertiggestellten Anlage
  • Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, inkl. Anmeldung des Netzbetreibers
  • Teilnahme an der Befragung „Fragebogen für eine Evaluation des Dachphotovoltaik-Förderprogramms“ Den Fragebogen finden Sie unter Downloads.

Balkon-Solar-Anlagen

  • Kopie der Rechnung über das angeschaffte Modul
  • Ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Fotos des montierten Solar-Moduls
  • Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, inkl. Anmeldung des Netzbetreibers
  • Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit
  • Teilnahme an der Befragung „Fragebogen für eine Evaluation des Balkon-Solarmodul-Förderprogramms“ Den Fragebogen finden Sie unter Downloads.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und den Förderrichtlinien finden Sie in den FAQs (s. Downloads).

Klima-Hotline

Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz
T: 02302 581-4044
E: pv-foerderprogramme@stadt-witten.de