Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung für die Innenstadt
Die Innenstadt ist das Aushängeschild einer Kommune. Ein attraktives Stadtbild ist ein wichtiger Standortfaktor, der insbesondere vor dem Hintergrund eines stark zunehmenden Onlinehandels an Bedeutung gewinnt. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, wird es erforderlich, auch in das Stadtbild zu investieren.
Eine Aufwertung der Innenstadt wird jedoch nur gelingen, wenn nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Akteure, wie z. B. Gebäudeeigentümer*innen, Gewerbetreibende, Investor*innen und Architekt*innen, an einem Strang ziehen und ihren aktiven Beitrag zu einer ansprechenden und zukunftsorientierten Stadtgestaltung leisten.
Die Stadt Witten hat daher beschlossen, Gestaltungsvorgaben für die Innenstadt zu erstellen. Ein Gestaltungshandbuch, das eine Orientierung und Beispiele beinhaltet und eine verbindliche Gestaltungssatzung sollen künftig für eine Aufwertung des öffentlichen Raums sorgen; zur Erarbeitung wurde das Büro post welters + partner beauftragt.
In diesem Zusammenhang fand am 23.11.2022 eine Informationsveranstaltung im Festsaal des Saalbaus, Bergerstraße 25, 58452 Witten, statt. Dort wurden wesentliche Elemente des Entwurfs der Gestaltungshandbuchs und der Satzung vorgestellt und diskutiert. Zu der Präsentation können bis zum 09.12.2022 Stellungnahmen und Anregungen an das Planungsamt übermittelt werden.
Herbeder Ruhrbrücken - Sitzungsvorlage und Mitteilung der Verwaltung
Da in Folge des Hackerangriffs die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Ratsinformationssystem öffentlich sichtbar sind, ist die zugehörige Verwaltungsvorlage nun hier sichtbar.
Darüber hinaus finden Sie hier den Katalog mit Fragen und Antworten zu dem Bauprojekt, eine Machbarkeitsstudie zur Planung der Lakebrücke (die aus verschiedenen Gründen eng mit den Maßnahmen an der Ruhrbrücke zusammenhängt) sowie die zugehörigen Zeichnungen der Pläne.
Der Fragen-Antworten-Katalog geht dabei auf eine Vereinbarung zwischen dem Ausschuss, der Stadt Witten und Straßen.NRW zurück, mit der die Beteiligten für die Bürger*innen eine möglichst große Transparenz in ihren Entscheidungen bieten wollen.
Grundsatzbeschluss Herbeder Ruhrbrücken
Machbarkeitsstudie Lakebrücke
Anlagen zur Machbarkeitsstudie
- Übersichtskarte
- Brückenentwurf Varianten 1 und 2
- Brückenentwurf Varianten 3 und 4
- Parallelbrücke
- Kostenermittlung
Mitteilung der Verwaltung
Bürgerinfo Herbeder Ruhrbrücken
Mehr als 80 Bürgerinnen und Bürger waren Anfang September bei der Info-Veranstaltung zu den Plänen für die Herbeder Ruhrbrücken, zudem Vertreter der Stadt Witten, von Straßen.NRW, des Arbeitskreises Herbeder Ruhrbrücken sowie eines Planungsbüros. Das Ziel: Pläne vorstellen und erklären, Anregungen, Wünsche und Sorgen aus der Bevölkerung aufnehmen und so gemeinsam einen Weg finden, den möglichst viele Akteure und Menschen mittragen können.
Deshalb blieb neben den Präsentationen von Stadt, Straßen.NRW, Planungsbüro und Arbeitskreis auch viel Zeit für die Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Die Dokumentation der Sitzung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Veranstaltungsdokumentation
Vorträge:
02 Statement Arbeitskreis Herbeder Brücken (AK Herbeder Brücken)
03 Ruhrbrücken Übersicht (Straßen.NRW)
04 Ruhrbrücken Details Ruhrbrücken und Kreisverkehr (Straßen.NRW)
05.1 Omegabrücke (Straßen.NRW)
05.2 Gewerbeerschließung (Stadt Witten)
06.1 Ruhrtalradweg und Lakebrücke (Stadt Witten)
06.2 Lakebrücke (Bockermann und Fritze)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 – Ann – „Waldstraße / Buchenholz“ 1. Änderung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima (ASUK) der Stadt Witten hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 „Waldstraße/Buchenholz“, 1. Änderung, und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.
Im Rahmen des Projektes „Unser Witten 2020“ und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans war im Jahr 2009 beschlossen worden, die Flächen des Sportplatzes an der Waldstraße der Stadt Witten und die nördlich angrenzenden Freiflächen an der Waldstraße/Ecke Ardeystraße als Wohnbauflächen auszuweisen. Der Flächennutzungsplan stellt diese Flächen bereits als Wohnbauflächen dar. Diese wohnbauliche Entwicklung wurde mit dem 2015 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 239 „Waldstraße / Buchenholz“ angestoßen und teilweise ermöglicht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239 „Waldstraße / Buchenholz“ liegt im Wittener Ortsteil Annen an der Grenze zu Witten Rüdinghausen und umfasst ca. 1,1 ha. Nördliche sowie westliche Grenze des in Rede stehenden Änderungsbereiches stellen die Ardeystraße und die Waldstraße dar. Im Osten und Süden verläuft die Grenze entlang der im Bebauungsplan Nr. 239 festgesetzten Waldfläche und schließt diese mit ein. Im Südwesten wird der Geltungsbereich durch das Allgemeine Wohngebiet begrenzt. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Annen Flur 7 und umfasst die Fläche der ehemaligen Minigolfanlage mit der Flurstücksnummer 265 vollständig. Zudem werden die südlich angrenzende Parkplatzfläche mit der Flurstücksnummer 281 sowie im Osten Teile des Grünstreifens (Flurstücksnummer 289) teilweise miteinbezogen.
Die entwicklungsplanerischen Vorüberlegungen des genannten Bebauungsplans Nr. 239 gingen davon aus, dass in dem Plangebiet mehrere Abschnitte wohnbaulich entwickelt werden sollten. Dabei sollte auch der in Rede stehende Geltungsbereich einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im Laufe des Verfahrens wurde entschieden, stattdessen die Freizeitnutzung (Minigolfanlage) an dieser Stelle, als Ergänzung zu dem naturnahen Naherholungsangebot des Waldes Buchenholz, zu sichern. Mittlerweile wurde der Betrieb der Minigolfanlage eingestellt, die Fläche ist brachgefallen, verwildert zusehends und dient somit ihrem angedachten Nutzen zu Freizeitzwecken nicht mehr. Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll, diese Lücke im Siedlungsgefüge zu schließen, ein städtebauliches Entree zum angrenzenden Wohnquartier zu schaffen und das Siedlungsgefüge zu arrondieren. Der Bebauungsplan Nr. 239 „Waldstraße / Buchenholz“ 1. Änderung hat daher die Entwicklung von Wohnbebauung als Ergänzung zum bestehenden Siedlungsgebiet südlich der Ardeystraße zum Ziel. Kern des Bebauungsplans ist daher die Ausweisung von Wohngebietsflächen sowie deren Erschließung.
Derzeit stehen die Festsetzungen des für diese Flächen geltenden Bebauungsplan Nr. 239 „Waldstraße / Buchenholz“ den genannten Entwicklungen entgegen. Um die gewünschte wohnbauliche Entwicklung rechtlich zu ermöglichen, soll daher der in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 239 „Waldstraße / Buchenholz“ (rechtskräftig seit 05.03.2015) entsprechend geändert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet am 28.03.2023 in der Friedenskirche (Ardeystraße 234) um 18 Uhr statt.
Folgende Unterlagen zu den Verfahren können eingesehen werden:
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 247 N – Mit – „Drei Könige“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima der Stadt Witten hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 247 N – Mit – „Drei Könige“ sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Innerhalb des Änderungsbereiches soll eine bisher nur als Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzte Fläche als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Weiterhin sollen andere festgesetzte Geh-, Fahr und Leitungsrechte entfallen. Die Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Entwässerung soll auf den eingetretenen Flächenbedarf für das gebaute Regenrückhaltebecken reduziert werden und anstelle dessen private bzw. öffentliche Grünfläche festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 247 N liegt im Westen des Stadtteils Mitte an der Grenze zum Stadtteil Heven. Er liegt östlich der Häuser Sprockhöveler Straße 107 - 119 und östlich des dort verlaufenden Wannenbaches. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 5.920 m². Der Geltungsbereich umfasst einen ca. 120 m langen Abschnitt der Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet Drei Könige, die im Norden in einer Wendeanlage mündet. Weiterhin sind die bis zur Böschung im Westen angrenzende Gewerbeflächen und Teile der dortigen Böschungsflächen im Geltungsbereich enthalten. Südlich dieser Flächen liegt am Kurvenbereich der Erschließungsstraße eine runde Fläche des Gewerbegebietes im Geltungsbereich, die zum Bau einer alternativen Wendeanlage im Falle der Realisierung der kurzen Erschließungsvariante vorgesehen war.
Aufgrund der - bedingt durch die geringe Größe des Geltungsbereiches - mutmaßlich geringen Betroffenheit ist nach §13a i. V. m. § 13 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 verzichtet worden.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB soll im Zeitraum vom 07.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 im Planungsamt der Stadt Witten, Annenstr. 113, 58453 Witten (ehem. „Villa Wickmann“) erfolgen. Da das Gebäude bedingt durch die Corona-Pandemie nicht für die Öffentlichkeit geöffnet ist, ist vorab ein Termin zu vereinbaren (telefonisch: 581-4147; per E-Mail: planungsamt@stadt-witten.de). Auskünfte und Informationen erteilt das Planungsamt während der Öffnungszeiten montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Es ist das Hygienekonzept zu beachten. Interessierte sowie mögliche Betroffene haben bei den Terminen FFP2-Masken zu tragen und werden gebeten, möglichst einzeln zu erscheinen
Folgende Unterlagen zu den Verfahren können eingesehen werden:
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 – Rüd – „Auf dem Schnee“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima der Stadt Witten hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 250 – Rüd – „Auf dem Schnee“ sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 – Rüd – „Auf dem Schnee“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (max. 800 qm Verkaufsfläche) zur Deckung einer Versorgungslücke für die wohnungsnahe Grundversorgung sowie die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnraum und die Unterbringung von das Wohnen nicht störenden Dienstleistungsbetrieben in den Obergeschossen des Gebäudes.
Der geplante Standort liegt zum Teil auf Grundstücksflächen, die dem unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zuzuordnen sind, ragt zum Teil jedoch auch in den bauplanungsrechtlichen Außenbereich hinein. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Witten wird das Plangebiet mit Ausnahme der Verkehrsfläche im westlichen Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Da über dem Lebensmittelmarkt ca. 10 bis 15 Wohneinheiten entstehen sollen, ist eine Entwicklung aus der FNP-Darstellung Wohnbaufläche möglich. Im Bebauungsplan Nr. 250 – Rüd – "Auf dem Schnee" soll das Baugebiet gemäß § 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt werden. Damit kann die planerische Zielsetzung und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Witten im FNP für das Plangebiet verwirklicht werden. Die Planung wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 250 – Rüd – „Auf dem Schnee“, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen der nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022 im Planungsamt, Annenstraße 113, 58453 Witten, Erdgeschoss, Wandschaukästen vor Zimmer 005 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Folgende Unterlagen zu den Verfahren können eingesehen werden:
- Präsentation
- Planzeichnung Entwurf
- Begründung Entwurf Teil I – Städtebau
- Begründung Entwurf Teil II – Umweltbericht
- Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
- Abwägung Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit und deren Abwägung
- Verkehrsgutachten
- Anlagen zum Verkehrsgutachten (I)
- Anlagen zum Verkehrsgutachten (II)
- Anlagen zum Verkehrsgutachten (III)
- Lärmgutachten
- Lärmgutachten Anlagen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Auswirkungsanalyse Einzelhandel
- Bergbaugutachten
- Baugrundgutachten
- Baugrundgutachten Anlagen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima der Stadt Witten hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 252 – Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“ sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Ziel der Planung ist es, im Stadtteil Annen, zwischen Westfalenstraße Erlenweg und Annenstraße die planungsrechtlichen Grundlagen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung zu schaffen. Damit sollen negative städtebauliche Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel und seine Entwicklungsmöglichkeiten in anderen zentralen Versorgungsbereichen vermieden werden, insbesondere im Hauptzentrum Innenstadt Witten.
Der einfache Bebauungsplan gemäß § 9 Abs 2a Baugesetzbuch (BauGB) schränkt lediglich Einzelhandelsvorhaben ein. Für alle anderen Vorhaben, die nicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans betroffenen sind, gilt weiterhin § 34 BauGB als Genehmigungsgrundlage.
Im Bebauungsplan Nr. 252 sollen für das Plangebiet Einzelhandelsbetriebe mit den Sortimenten Schuhe, Spielwaren, Sportartikel, Sportkleingeräte, Sportbekleidung und Sportschuhe als Kernsortimente ausgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon ist das Teilgebiet 5 des Plangebietes mit dem bestehenden Schuhmarkt. Außerdem sollen im Plangebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe, die nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente als Kernsortimente führen, ausgeschlossen werden. Ausgenommen hiervon sind die Teilgebiete 1 und 2 des Plangebietes mit den bestehenden Lebensmittelmärkten, das Teilgebiet 3 mit dem vorhandenen Bekleidungsmarkt sowie das Teilgebiet 4, in dem ein großflächiger Elektrofachmarkt zulässig ist.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB soll im Zeitraum vom 23.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022 im Planungsamt der Stadt Witten, Annenstr. 113, 58453 Witten (ehem. „Villa Wickmann“) erfolgen. Auskünfte und Informationen erteilt das Planungsamt während der Öffnungszeiten montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Folgende Unterlagen zu den Verfahren können eingesehen werden:
- Anlage 1: B-Plan 252 Präsentation
- Anlage 2: B-Plan 252 Plan Geltungsbereich
- Anlage 3: Luftbild Plangebiet
- Anlage 4: Vorlage Entwurfsbeschluss
- Anlage 5: Entwurf Bebauungsplan Nr. 252 - Ann – „Westfalenstraße, Annenstraße“
- Anlage 6a: Entwurf B-Planbegründung Nr. 252, Teil 1 städtebauliche Begründung
- Anlage 6b: Entwurf B-Planbegründung Nr. 252, Teil 2 Umweltbericht
- Anlage 7a: Abwägung Anregungen Öffentlichkeit frühzeitige Beteiligung
- Anlage 7b: Anregungen der Öffentlichkeit frühzeitige Beteiligung
- Anlage 8a: Abwägung Träger öffentlicher Belange frühzeitige Beteiligung
- Anlage 8b: Anregungen Träger öffentlicher Belange frühzeitige Beteiligung
- Anlage 9: Artenschutzvorprüfung B-Plan 252
- Anlage 10a: Auswirkungsanalyse B-Plan 252, 2020
- Anlage 10b: Definition Betriebstypen B-Plan 252, 2021
- Anlage 10c: Ergänzende Auswirkungsanalyse B-Plan 252, 2022
- Anlage 10d: Ergänzende Bewertung nahversorgungs- und zentrenrelevanter Sortimente B-Plan 252, 2022
- Anlage 11: Amtsblatt
FNP Änderung Nr. 266 – Sto – „Hörder Straße, Stockumer Bruch“ und Bebauungsplan Nr. 266 O – Sto – „Hörder Straße, Stockumer Bruch“
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima der Stadt Witten hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 die Aufstellung der FNP-Änderung Nr. 266 – Sto – „Hörder Straße, Stockumer Bruch“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 266 des Bebauungsplanes Nr. 266 – Sto – „Hörder Straße, Stockumer Bruch“ beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 266 – Sto – „Hörder Straße, Stockumer Bruch“ verfolgt das Ziel der Erweiterung des Stockumer Siedlungsraums in Nordöstlicher Richtung. Zum diesem Zweck soll der Bebauungsplan Wohngebiete und entsprechende öffentliche Verkehrsflächen festsetzen. Weiterhin soll im Rahmen des Verfahrens der Quellbereich des dort entspringenden Heidegrabens planungsrechtlich gesichert und ökologisch entwickelt werden. Im Rahmen des Verfahrens wird weiterhin der Bedarf an einem öffentlichen Spielplatz und einer Kindertagesstätte ermittelt und ggf. planungsrechtlich gesichert.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 266 - Sto - „Hörder Straße, Stockum Bruch“ beginnt 50 m östlich des südlichen Bebauungsendes an der Hörder Straße in Witten Stockum Richtung Dortmund. Es erstreckt sich entlang der Hörder Straße 130 m Richtung Osten. Der Geltungsbereich hat rechtwinklig von der Südkante Hörder Straße aus gemessen dabei an seiner südwestlichen Ecke eine Tiefe von 60 m und an seiner südöstlichen Ecke von 140 m.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert worden. Das Verfahren ist geteilt worden. Die Flächen gegenüber der Hörder Straße 397 – 399 sollen in einem separaten Verfahren (B-Plan Nr. 266 W Heidegraben-West) entwickelt werden, welches nicht Gegenstand dieser Trägerbeteiligung ist. Gleichzeitig ist der Geltungsbereich um Gartengrundstücke im Rückbereich des Stockumer Bruchs verkleinert worden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 266 O liegt im Nordosten des Stadtteils Stockum in der Nähe zur Stadtgrenze mit Dortmund. Er umfasst die Straßenparzelle der Hörder Straße von der Hausnummer 397 bis einschließlich 405 und den landwirtschaftlich genutzten Teil der südöstlich angrenzenden Flächen bis zur Straße Stockumer Bruch. Dort liegen weiterhin sowohl die Straßenparzelle des Stockumer Bruchs zwischen der Hausnummer 15 und 33, als auch die dort befindliche Buswendeschleife nördlich der Straße im Geltungsbereich. Südlich der Straße sind die im Osten gelegenen unbebauten Grundstücke des entsprechenden Abschnittes mit einer Tiefe von ca. 30 bzw. 50 m im Geltungsbereich enthalten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat am 08. und 10.03.2022 stattgefunden.
Folgende Unterlagen zu den beiden Verfahren können eingesehen werden: