Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner auf dem Grundstück. Dabei wrd eine Abfallmenge von 20 l je Person und Woche zugrunde gelegt. Wenn die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -Trennung genutzt werden, kann ein Antrag auf Reduzierung bis zu 10 l je Person und Woche gestellt werden.
Anträge auf Änderungen der Abfallgefäße können nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden.
In Ausnahmefällen ist eine wöchentliche Leerung der Restmüllgefäße ohne Aufstellung einer Biotonne möglich, z.B. wenn die Abfallgefäße in Kellerräumen oder im Hausflur stehen, oder kein Standplatz für die Aufstellung weiterer Gefäße vorhanden ist. Anträge sind schriftlich unterschrieben an das Betriebsamt zu stellen.
Die Gebührensatzung finden Sie unter Rechtsgrundlagen.
- Anschrift
- 001 Dortmunder Str. 15 58455 Witten
Arbeitsgruppe
Behälterservice
08:00-15:00_08:00-16:00_08:00-15:00_08:00-15:00_08:00-12:00___Annahmestelle
Montag
08:00-15:00
Dienstag
08:00-16:00
Mittwoch
08:00-15:00
Donnerstag
08:00-15:00
Freitag
08:00-12:00
Freitext
Annahmestelle
- behaelterservice@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001 Dortmunder Str. 15 58455 Witten
Arbeitsgruppe
Abfallberatung
08:00-15:00_08:00-16:00_08:00-15:00_08:00-15:00_08:00-12:00___Annahmestelle
Montag
08:00-15:00
Dienstag
08:00-16:00
Mittwoch
08:00-15:00
Donnerstag
08:00-15:00
Freitag
08:00-12:00
Freitext
Annahmestelle
- abfallberatung@stadt-witten.de
Abfallentsorgungsgebühren
Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner auf dem Grundstück. Dabei wrd eine Abfallmenge von 20 l je Person und Woche zugrunde gelegt. Wenn die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -Trennung genutzt werden, kann ein Antrag auf Reduzierung bis zu 10 l je Person und Woche gestellt werden.
Anträge auf Änderungen der Abfallgefäße können nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden.
In Ausnahmefällen ist eine wöchentliche Leerung der Restmüllgefäße ohne Aufstellung einer Biotonne möglich, z.B. wenn die Abfallgefäße in Kellerräumen oder im Hausflur stehen, oder kein Standplatz für die Aufstellung weiterer Gefäße vorhanden ist. Anträge sind schriftlich unterschrieben an das Betriebsamt zu stellen.
Die Gebührensatzung finden Sie unter Rechtsgrundlagen.