Die Abwassergebühren in Witten werden seit 1999 nach dem sogenannten getrennten Gebührensatz erhoben. Das bedeutet, dass für das eingeleitete Schmutzwasser und die mit Niederschlagswasser angeschlossenen Flächen jeweils eine gesonderte Gebühr erhoben wird.
Die Schmutzwassergebühr beträgt im Jahre 2023 2,77 €/m³, für Mitglieder der Emschergenossenschaft bzw. des Ruhrverbands 1,22 €/m³.
Maßstab ist dabei grundsätzlich die Menge des von den Stadtwerken Witten oder von anderen Versorgern, aber z.B. auch aus Brunnen, bezogenen Frischwassers.
Ausnahmen hiervon gibt es, etwa für auf dem Grundstück zurückgehaltene Wassermengen (Gartengießwasser etc.). Einzelheiten dazu können mit den Mitarbeiter/-innen der ESW besprochen werden.
Die Regenwassergebühr beträgt im Jahre 2023 1,36/m², für Mitglieder der Emschergenossenschaft bzw. des Ruhrverbands 0,92 €/m².
Maßstab hierfür ist die direkt oder indirekt an den städtischen Kanal angeschlossene bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.
Dabei werden je nach Befestigungsgrad Abflußbeiwerte gebührenmindern berücksichtigt:
a) geneigte Dächer: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,95
b) Flachdächer (bis 10° Neigung): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,80
c) begrünte Dächer: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,40
d) stark befestigte Flächen (z.B. Asphalt, Beton, verfugtes Pflaster ): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,90
e) befestigte Flächen (z.B. Betonverbundsteine, unverfugtes Pflaster): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,60
f) schwach befestigte Flächen (z.B. ÖkoPflaster, Rasengittersteine, Schotter): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,30
g) Privatstraßen: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,90
h) öffentliche Verkehrsflächen: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,87
und letztlich die angeschlossene Fläche auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet.
Die Kleineinleiterabgabe einschließlich Verwaltungsgebühren beträgt, 0,46 €
Die Abwassergebühren in Witten werden seit 1999 nach dem sogenannten getrennten Gebührensatz erhoben. Das bedeutet, dass für das eingeleitete Schmutzwasser und die mit Niederschlagswasser angeschlossenen Flächen jeweils eine gesonderte Gebühr erhoben wird.
Die Schmutzwassergebühr beträgt im Jahre 2023 2,77 €/m³, für Mitglieder der Emschergenossenschaft bzw. des Ruhrverbands 1,22 €/m³.
Maßstab ist dabei grundsätzlich die Menge des von den Stadtwerken Witten oder von anderen Versorgern, aber z.B. auch aus Brunnen, bezogenen Frischwassers.
Ausnahmen hiervon gibt es, etwa für auf dem Grundstück zurückgehaltene Wassermengen (Gartengießwasser etc.). Einzelheiten dazu können mit den Mitarbeiter/-innen der ESW besprochen werden.
Die Regenwassergebühr beträgt im Jahre 2023 1,36/m², für Mitglieder der Emschergenossenschaft bzw. des Ruhrverbands 0,92 €/m².
Maßstab hierfür ist die direkt oder indirekt an den städtischen Kanal angeschlossene bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.
Dabei werden je nach Befestigungsgrad Abflußbeiwerte gebührenmindern berücksichtigt:
a) geneigte Dächer: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,95
b) Flachdächer (bis 10° Neigung): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,80
c) begrünte Dächer: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,40
d) stark befestigte Flächen (z.B. Asphalt, Beton, verfugtes Pflaster ): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,90
e) befestigte Flächen (z.B. Betonverbundsteine, unverfugtes Pflaster): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,60
f) schwach befestigte Flächen (z.B. ÖkoPflaster, Rasengittersteine, Schotter): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,30
g) Privatstraßen: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,90
h) öffentliche Verkehrsflächen: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,87
und letztlich die angeschlossene Fläche auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet.
Die Kleineinleiterabgabe einschließlich Verwaltungsgebühren beträgt, 0,46 €
- Anschrift
- 001 Betrieb: Liegnitzer Straße 20 - 22 58454 Witten
Dipl.-Ing.
Schliekert
- esw@entwaesserung-witten.de
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren in Witten werden seit 1999 nach dem sogenannten getrennten Gebührensatz erhoben. Das bedeutet, dass für das eingeleitete Schmutzwasser und die mit Niederschlagswasser angeschlossenen Flächen jeweils eine gesonderte Gebühr erhoben wird.
Die Schmutzwassergebühr beträgt im Jahre 2023 2,77 €/m³, für Mitglieder der Emschergenossenschaft bzw. des Ruhrverbands 1,22 €/m³.
Maßstab ist dabei grundsätzlich die Menge des von den Stadtwerken Witten oder von anderen Versorgern, aber z.B. auch aus Brunnen, bezogenen Frischwassers.
Ausnahmen hiervon gibt es, etwa für auf dem Grundstück zurückgehaltene Wassermengen (Gartengießwasser etc.). Einzelheiten dazu können mit den Mitarbeiter/-innen der ESW besprochen werden.
Die Regenwassergebühr beträgt im Jahre 2023 1,36/m², für Mitglieder der Emschergenossenschaft bzw. des Ruhrverbands 0,92 €/m².
Maßstab hierfür ist die direkt oder indirekt an den städtischen Kanal angeschlossene bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.
Dabei werden je nach Befestigungsgrad Abflußbeiwerte gebührenmindern berücksichtigt:
a) geneigte Dächer: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,95
b) Flachdächer (bis 10° Neigung): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,80
c) begrünte Dächer: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,40
d) stark befestigte Flächen (z.B. Asphalt, Beton, verfugtes Pflaster ): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,90
e) befestigte Flächen (z.B. Betonverbundsteine, unverfugtes Pflaster): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,60
f) schwach befestigte Flächen (z.B. ÖkoPflaster, Rasengittersteine, Schotter): m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,30
g) Privatstraßen: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,90
h) öffentliche Verkehrsflächen: m² angeschlossene Grundstücksfläche x 0,87
und letztlich die angeschlossene Fläche auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet.
Die Kleineinleiterabgabe einschließlich Verwaltungsgebühren beträgt, 0,46 €