Allgemeine Sondernutzung

Wer gewerblich öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen möchte, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Die Erlaubnis ist unter anderem notwendig für das Aufstellen von Waren, der Einrichtung einer Außengastronomie (Stühle und Tische), der Aufstellung und Montage von Werbeanlagen oder der Montage von Werbemarkisen.

Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Lage und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche sowie der Dauer der Sondernutzung.

  • Eine Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes online beantragen oder verlängern

Kontakt

Herr Dahms

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Frau Rieger

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