Anschaffung von gebrauchten Sportgeräten

Für die Anschaffung von gebrauchten Sportgeräten können Zuschüsse bis zu 50 % gewährt werden. 
Maximal werden jedoch 1.500,-- Euro pro Antrag als Zuschuss gewährt.

Voraussetzungen

  • Die Leistung kann nur von Vereinen in Ansruch genommen werden, die mindestens 2 Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Enneppe Ruhr e.V. sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. angeschlossen Fachverband sind.
  • Der Verein muss einen Anteil von Jugendlichen bis 26 Jahre von 10% der Gesamtmitgliederzahl haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, 
  • Schieß- und Rehabilitationssports.
  • Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN  geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden.  

Kontakt

Frau Egger

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Frau Schmidt

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Frau Selbach

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